OeNB - Oesterreichische Nationalbank (OeNB): Währungsreserven nicht frei verfügbar
Wien (OTS) - Ein in der Wochenzeitschrift "Format" vom
5. Februar 2001 erschienener Artikel ("Grasser will
90 Milliarden von der OeNB") aktualisiert unter Berufung auf
einen kürzlich publizierten Aufsatz von Peter Brandner, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) neuerlich die schon wiederholt aufgestellte Forderung, auf die Reserven der Notenbank zugreifen zu können. Laut "Format"
könnten "überschüssige" Reserven dem Aufsatz zufolge jederzeit und ohne Zustimmung der EZB abgeschöpft werden.
Seitens der Oesterreichischen Nationalbank wird dazu festgehalten, dass aus ihrer Sicht solche Schlussfolgerungen gemeinschaftsrechtlichen wie auch geltenden bundesgesetzlichen Regelungen widersprechen.
Die Haltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven
der am Euro-Währungsgebiet teilnehmenden Staaten zählt laut EG-Vertrag zu einer der grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die Währungsreserven der OeNB
wie auch der anderen nationalen Zentralbanken des Eurosystems
sind mit 1.1.1999, dem Beginn der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, Gegenstand der Aufgabenerfüllung durch das ESZB geworden. Damit kann über diese Währungsreserven nur noch im Rahmen des ESZB verfügt werden.
Im gegebenen Zusammenhang sind auch das Verbot der
Finanzierung öffentlicher Einrichtungen durch die Notenbank (Artikel 101 EG-Vertrag), der Grundsatz der Notenbank-unabhängigkeit (Artikel 108 EG-Vertrag) sowie die Bestimmung des
§ 41 Nationalbankgesetz zu beachten, welche eine mittelbare oder unmittelbare Finanzierung des Bundes aus Mitteln der Bank
untersagt.
Die Oesterreichische Nationalbank ist der Auffassung, dass
der Zugriff auf Währungsreserven nicht das geeignete Instrument darstellt, kurzfristige Budgetprobleme zu lösen. Die Oesterreichische Nationalbank hat sich schon bei diversen
früheren Anlässen dafür ausgesprochen, eine allfällige Diskussion über die Höhe der Währungsreserven nicht während der ersten Jahre nach dem Übergang zur 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion zu führen, da dies für die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Euro-Systems in seiner entscheidenden Bewährungsphase nicht förderlich ist. Diese Ansicht wird auch
vom Europäischen Parlament vertreten. Die OeNB hat stets ihre Bereitschaft erklärt, sich einer derartigen Diskussion nach Einführung des Euro-Bargeldes nicht zu verschließen, soferne entsprechende Maßnahmen im Rahmen des ESZB zulässig sind.
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