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ARBÖ: Vorsicht bei Wasserpfützen und Matschlacken

Wien (ARBÖ) - Die derzeit in Österreich herrschenden "frühlingshaften" Temperaturen führen mancherorts zu unliebsamen Begegnungen der ärgerlichen Art zwischen Fußgängern und Kraftfahrern: Vor allem dann, wenn Fahrzeuglenker durch
Matschlacken oder Schmutzwasserpfützen fahren und dadurch Fußgänger bespritzen. Die ARBÖ-Verkehrsjuristen informieren über die Rechtslage.

Matschlacken und Wasserpfützen führen schnell zum Ärgernis, vor allem, wenn man als Fußgänger am Straßenrand steht und rücksichtslose Fahrzeuglenker durch Pfützen "preschen", sodass das schmutzige Wasser nur so spritzt. Nicht selten bleibt der Fußgänger verschmutzt und verärgert zurück. Aber auch, wenn das Fahrzeug nur mit geringem Tempo durchfährt, kann es zu "Schmutzspritzattacken" kommen. Und: Der schuldtragende Lenker
kann für die Reinigungskosten herangezogen werden - natürlich nur, wenn der Fußgänger schnell genug war, um das Kennzeichen des "schmutzwerfenden" Fahrzeuges zu notieren.

Dazu die ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: "Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes kann man als Autolenker sogar dann bestraft werden, wenn man nur in geringem Tempo durch eine Wasserpfütze fährt und dabei Passanten bespritzt. Auch wenn man nur geringfügig mehr als Schritttempo fährt und einen Fußgänger bespritzt, kann dies als zu schnell gewertet werden." Deshalb: Fahren Sie deshalb rücksichtsvoll und vorausschauend. Sind Fußgänger in der Nähe, reduzieren Sie das Tempo vor Schmutzpfützen gegebenenfalls bis auf Schrittgeschwindigkeit.

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