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AK-Pressekonferenz am 8. Februar: Aufhebung des gemeinnützigen Wohnbaus bringt Nachteile für Mieter

Wien (AK) - Bis 31. März müssen sich die Bundes- und Landeswohnbaugesellschaften entscheiden, ob sie gemeinnützig bleiben wollen oder nicht. Tun sie das nicht, entfällt ab 1. April ihr Gemeinnützigkeitsstatus. Betroffen sind österreichweit fünf Bundes-und fünf Landeswohnbaugesellschaften mit 107.000 Mietwohnungen. Für die Mieter drohen bei Aufhebung der Gemeinnützigkeit Nachteile. Die AK wird über Auswirkungen, Nachteile und Mieterrechte informieren. Außerdem wird eine neue Mieter-Informationsbroschüre sowie wohnpolitische Forderungen präsentiert.

AK-Präsident Herbert Tumpel
Franz Köppl, Wohnrechtsexperte der AK Wien

Donnerstag, 8. Februar, 10.00 Uhr
AK Wien Hauptgebäude, 2. Stock, Zimmer 200
1040, Prinz Eugen-Straße 20-22

Wir würden uns sehr freuen, eine Vertreterin oder einen Vertreter Ihrer Redaktion bei dieser Pressekonferenz begrüßen zu dürfen.

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AK Wien Presse Doris Strecker

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