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Wiener Städtische nimmt Unternehmen Krankenstandsrisiko ab

Wien (OTS) - Die Wiener Städtische bietet Unternehmen eine Taggeld-Kollektivversicherung, die bei einer Erkrankung oder bei einem Unfall von ArbeiterInnen zahlt. Damit schließt sie die finanzielle Lücke, die seit der Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds für Betriebe entstanden ist.

Vorstandsdirektor Mag. Robert Lasshofer: "Mit der Taggeld-Kollektivversicherung kann eine beträchtliche finanzielle Belastung für Unternehmer, besonders bei einem längeren Ausfall eines Arbeiters oder mehrerer Arbeiter, abgefangen werden. "

Bei der Taggeld-Kollektivversicherung der Wiener Städtischen kann der Arbeitgeber individuelle Tagsätze in der Höhe von 300 bis 700 Schilling für seine MitarbeiterInnen abschließen. Werden mehr als fünf Mitglieder der Belegschaft versichert, entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Die Prämie beträgt bei einem Taggeld von 700 Schilling beispielsweise für einen 25-jährigen Arbeiter 574 Schilling monatlich. Erleidet der Arbeiter einen Unfall oder wird er krank, zahlt die Wiener Städtische nach Ablauf einer Karenzzeit von sieben Tagen das Taggeld für die gesetzlich festgelegte Entgeltfortzahlungsdauer aus.

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten können sich auch für ein flexibles Lohnsummenmodell entscheiden. Die Monatsprämie beträgt hier 3,45 Prozent der monatlichen Bruttolohnsumme (exklusive Sonderzahlungen). Die Wiener Städtische zahlt für jeden Krankenstandstag ein Dreißigstel des monatlichen Bruttolohns des jeweiligen Arbeitnehmers. Bei einem günstigen Schadensverlauf erhält der Dienstgeber beim Lohnsummenmodell sogar einen Teil der Prämie in Form einer Gewinnbeteiligung von der Wiener Städtischen rückerstattet.

Darüber hinaus bringt die Kollektivversicherung der Wiener Städtischen dem Dienstgeber auch steuerliche Vorteile: Die Prämien können steuerschonend als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Beide Varianten der Taggeld-Kollektivversicherung können auch für Angestellte abgeschlossen werden.

Gesetzliche Änderungen

Seit 1. Oktober 2000 müssen Arbeitgeber die Krankenstände ihrer Arbeiter selbst bezahlen und bekommen das Geld nicht mehr aus dem Entgeltfortzahlungsfonds rückerstattet. Unternehmen müssen je nach Beschäftigungsdauer des Dienstnehmers den Lohn bis zu 12 Wochen voll (weitere vier Wochen halb) weiterzahlen, bevor die Krankenkasse leistet.

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