- 11.01.2001, 11:00:05
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Bittner: Wiener Gebietskrankenkasse bietet ab sofort Psychotherapie auf Krankenschein
Psychotherapie ist nun kein Privileg der Wohlhabenden mehr
Wien (OTS) - Der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse Franz
Bittner informiere heute im Rahmen einer Pressekonferenz über den
erfolgreichen Vertragsabschluß über Psychotherapie auf Krankenschein
für die Wiener Bevölkerung. Gemeinsam mit den Vertreterinnen der
Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung und dem
Verein für ambulante Psychotherapie präsentierte er dieses neue
Angebot, dass es den Patientinnen und Patienten ermöglicht, ohne
kostspielige Zuzahlungen Psychotherapie als Sachleistung in Anspruch
zu nehmen. Bittner: "Dieses Wiener Modell ist ein
gesundheitspolitischer Meilenstein und ein Beispiel für ganz
Österreich. Psychotherapie ist nun kein Privileg der Wohlhabenden
mehr".
Hintergrund
Seit dem Inkrafttreten der 50. ASVG-Novelle ist die
psychotherapeutische Behandlung durch Personen, die zur selbständigen
Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind, der ärztlichen Hilfe
gleichgestellt. Die psychotherapeutische Behandlung soll als
Sachleistung zur Verfügung stehen. Dazu hat der Gesetzgeber in erster
Linie den Abschluss eines Gesamtvertrages zwischen dem Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV) und dem
österreichischen Bundesverband der Psychotherapeuten (ÖBVP)
vorgesehen.
Dementsprechend wurden seit dem Jahr 1992 Verhandlungen zwischen
dem HV und dem ÖBVP geführt, welche jedoch trotz intensiver
Bemühungen zu keinem Abschluss geführt werden konnten. Um dem Auftrag
des Gesetzgebers nach Aufbau einer Sachleistungsversorgung dennoch zu
entsprechen, mussten nun die einzelnen Krankenversicherungsträger
ihrerseits darangehen, alternative Strukturen zu finden, mit deren
Hilfe den Versicherten Psychotherapie auf Krankenschein angeboten
werden kann.
Wiener Vereinslösung
Um diesem wichtigen gesundheitspolitischen Auftrag nachzukommen
hat die WGKK zwei Verträge mit Vereinen - dem "Verein für ambulante
Psychotherapie" und der "Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische
Versorgung" - abgeschlossen, die per 1.Dezember 2000 bzw. per
1.Jänner 2001 in Kraft getreten sind. Beide Verträge wurden kürzlich
vom Vorstand der WGKK einstimmig bestätigt und sind damit
rechtsgültig.
Psychotherapie als Sachleistung
Auf Basis dieser Verträge kann den Versicherten Psychotherapie auf
Krankenschein als Sachleistung ohne Selbstbehalt zur Verfügung
gestellt werden. Damit konnte für die Versicherten eine sozial
verträglichere Lösung gefunden werden als durch den Abschluss eines
Gesamtvertrages. Denn seit die neue Bundesregierung das
Sozialrechtsänderungsgesetz 2000 in Kraft gesetzt hat, hätte bei
Vorliegen eines Gesamtvertrages über Psychotherapie ein
20-prozentiger Patientenselbstbehalt eingehoben werden müssen. Durch
die von der WGKK gemeinsam mit ihren Vertragspartnern getroffenen
Lösung konnte somit vor allem sozial Schwachen Patienten eine
finanzielle Zugangsbarriere erspart werden.
Bedarfsgerechtes Angebot
In den neuen Verträgen ist ein Therapieangebot im Ausmaß von
70.000 Stunden aufsteigend auf 90.000 Stunden vorgesehen. Neben
diesem neuen Angebot bleiben natürlich die in Wien bereits
bestehenden Möglichkeiten für Psychotherapie auf Krankenschein voll
aufrecht. Dazu zählt die Psychotherapie in den eigenen Einrichtungen
der Wiener Gebietskrankenkasse, die Psychotherapie durch
Vertragsärzte und in Spitalsambulanzen (Anton-Proksch-Institut,
Heilpädagogische Ambulanz Hinterbrühl sowie Ambulanzen der Wiener
städtischen Spitäler und der Universitätskliniken des AKH) sowie die
Psychotherapie für bestimmte Patienten- und Indikationsgruppen durch
spezialisierte Vertragseinrichtungen (Kriseninterventionszentrum,
Kuratorium für psychosoziale Dienste Wien, Kinderschutzzentrum Wien,
Verein Wiener Sozialdienste, Multiple Sklerose Gesellschaft, etc.).
Ab dem Jahr 2001 wird den Wiener Versicherten ein
Psychotheraieangebot im Umfang von rund 150.000 Stunden durch die
Wiener Gebietskrankenkasse im Wege des Sachleistungsprinzips zur
Verfügung stehen. Dieses Stundenausmaß entspricht dem
wissenschaftlich ermittelten Bedarf der Wiener Bevölkerung.
Gerechte regionale Verteilung
Das vom Verein für ambulante Psychotherapie und der Wiener
Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung vorgehaltene
Therapieangebot wird - entsprechend der Bevölkerungsdichte -
ausgewogen auf alle Regionen der Stadt verteilt. Durch einen
Stellenplan wird sichergestellt, daß keine Unterversorgung einer
Stadtregion auftreten kann.
Methodenvielfalt
Das vertraglich festgelegte Angebot für die Versicherten umfaßt
alle 17 anerkannten psychotherapeutischen Behandlungsmethoden
(Kurzzeit- und Langzeitverfahren). Es können sowohl Einzeltherapien
als auch Gruppentherapien in Anspruch genommen werden.
Besondere Schwerpunkte
Für die WGKK ist besonders wichtig, daß in den Verträgen ein
Schwerpunkt bei der psychotherapeutischen Behandlung von Patienten
mit schweren Störungen sowie von Kindern und älteren Menschen
vorgesehen ist.
Qualitätssicherung
Verantwortlich für die Auswahl der Therapeuten ist der jeweilige
Verein - die Erfüllung wesentlicher, von der WGKK vorgegebener
Qualifikationserfordernisse ist jedoch Grundvoraussetzung für die
Mitarbeit. So können im Rahmen der Vereinsverträge ausschließlich
Psychotherapeuten auf Kassenkosten behandeln, die über einen
besonderen Erfahrungsnachweis in der Krankenbehandlung verfügen, der
durch zusätzliche Tätigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus oder
gleichartigen Einrichtungen erworben werden kann. Wesentlich für die
Auswahl der mitarbeitenden Psychotherapeuten ist natürlich auch deren
besondere Qualifikation für die Behandlung spezifischer
Krankheitsbilder und schwerer Störungen sowie für Kinder und alte
Menschen.
Zur Qualitätssicherung ist weiters vorgesehen, daß bei
Psychotherapien für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendten 18.
Lebensjahr) vor Beginn der Behandlung - unabhängig von der geplanten
Dauer der Therapie - eine klinisch-psychologische Diagnostik
verpflichtend durchgeführt wird. Bei Erwachsenen, deren Behandlung
voraussichtlich länger als 40 Stunden oder länger als ein Jahr dauern
wird, ist eine klinisch-psychologische Diagnostik (durch einen
klinischen Psychologen) oder eine Klassifikation nach ICD 10
(International Classification of Diseases) von einer dazu
qualifizierten Person (Arzt, Psychotherapeut, Psychologe) vorgesehen.
Aufwand
Die Vergütung der Stunden erfolgt durch Pauschalzahlungen der
WGKK an die beiden Vereine, die ihrerseits die Verteilung des Geldes
auf die mitarbeitenden Therapeuten vornehmen. Für die beiden Verträge
wird die WGKK im Jahr 2001 insgesamt 48 Millionen Schilling, im Jahr
2002 insgesamt 61 Millionen Schilling aufwenden.
Sozialpartnerschaftliche Lösungskompetenz
Der WGKK und ihren beiden Vertragspartnern ist es gelungen, viele
antagonistische Interessen in konstruktiver Weise zu überbrücken, um
letztlich eine gemeinsam getragene Vereinbarung zu erzielen. Dabei
sind alle Verhandlungspartner über ihren Schatten gesprungen und
haben sozialpartnerschaftliche Lösungskompetenz im Sinne der
behandlungsbedürftigen Menschen bewiesen.
Rückfragehinweis: Wiener Gebietskrankenkasse/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Jan Pazourek
Tel.: 01/60 122 - 2254, 0664 - 31 31 794
e-mail: jan.pazourek@wgkk.sozvers.at
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