• 11.01.2001, 10:26:38
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  • OTS0090

Armutskonferenz zur Werbekampagne des Kanzlers: Falschinformation um Millionen. Arbeitslosengeld gekürzt.

Aussagen zum Sozialbereich wie "keine Kürzung des Arbeitslosengeldes" trotz fundierter Kritik weiter zur Werbung benützt.

Wien (OTS) - "Wir wollen nicht zum Narren gehalten werden. Die
Aussage "keine Kürzung des Arbeitslosengeldes" in der Werbekampagne
der Regierung ist eine Falschinformation. Trotz fundierter Kritik
wird diese und andere unhaltbare Aussagen weiter zur Werbung
verwendet.", bedauert der Sozialexperte Martin Schenk im Namen der
Mitgliedsorganisationen der ARMUTSKONFERENZ.

"Hätten wir nur einen Bruchteil des Geldes, das hier zur
Falschinformation benützt wird, wir könnten über die
Reformbedürftigkeit der Sozialhilfe informieren, der Bevölkerung die
notwendige medizinische Versorgung von Flüchtlingen ans Herz legen,
oder für ein besseres Verständnis für Benachteiligte am Arbeitsmarkt
werben."

Das Arbeitslosengeld wird durch die Reduktion der
Familienzuschläge, der Verlängerung der Anwartschaft und der
Streichung der Günstigkeitsregel gekürzt.

Eine Frau mit zwei Kindern und 7000.- brutto Gehalt erhielt bisher
5.817 Arbeitslosengeld inclusive Familienzuschläge. Durch die Kürzung
der Zuschläge reduziert sich ihre Arbeitslosenunterstützung auf
5.380.-. Eine Frau mit 5000.- brutto Gehalt und zwei Kindern verliert
von bisher 4077.-Arbeitslosengeld auf 3843.- netto. Weniger wird es
für alle mit Kindern, die Erwerbseinkommen unter 7000 brutto hatten.
Gekürzt wird das Arbeitslosengeld ab ungefähr 14.000.- brutto
aufwärts mit zwei Kindern. Ab 17.000.- brutto wird für alle, auch
Alleinstehende, das Arbeitslosengeld gekürzt.

Eine weitere Kürzung des Arbeitslosengeldes erfolgt durch die
Verlängerung der Anwartschaft von 26 auf 28 Wochen. Im Durchschnitt
aller Betroffenen ergibt sich ein Verlust von 3000 Schilling. Das
trifft Menschen mit befristeten Arbeitsverhältnissen. Besonders
betroffen sind dabei Personen mit niedriger Qualifikation, etwa
Hilfsarbeiter und Anlernkräfte. 69% der Beschäftigungsverhältnisse
dauern in Österreich zur Zeit nicht einmal ein Jahr.

Der Entfall der Günstigkeitsregel bedeutet eine Leistungskürzung
von durchschnittlich 3.500.- pro Arbeitslosenperiode. Davon ist das
untere Einkommensfünftel überproportional betroffen. Die Gesamtsumme
der Kürzung beträgt 280 Mio (incl. Sozialvers.).

Die ARMUTSKONFERENZ Lobby derer, die keine Lobby haben
Frauenhäuser, Schuldnerberatung, Bewährungshilfe, Caritas, Diakonie,
Kolpingwerk, Beratungsstellen für MigrantInnen, Wohnungslosenhilfe,
Arbeitsloseninitiativen, Volkshilfe, Kath.Sozialakademie, Soziale
Unternehmen, Plattform der Alleinerziehenden

Rückfragehinweis: Tel.: 0664/ 544 55 54

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