
ÖAAB-Abfertigungsmodell: Wahlfreiheit statt Zwang
Haupt plant Erhöhung der Steuer auf die Abfertigung auf das 7-fache
Wien (OTS) - Eine klare Absage erteilt AK-Vizepräsident Alfred Dirnberger (ÖAAB) den heute bekannt gewordenen Plänen von Sozialminister Haupt zur Neugestaltung der Abfertigung. Weder die von Haupt geplante stärkere Besteuerung der Abfertigung noch die verpflichtende Umwandlung in eine Zusatzpension wird die Zustimmung des ÖAAB erhalten. Die Regierung soll sich nicht an der Abfertigung, die eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, vergreifen und nicht schon wieder die Arbeitnehmer schröpfen. Dirnberger verlangt die parlamentarische Beschlussfassung des ÖAAB-Modells der "Abfertigung neu" noch im heurigen Frühjahr. Das im ÖAAB in allen Gremien beschlossene Modell sieht im Gegensatz zu den Plänen von Haupt folgendes vor:
- die Abfertigungsansprüche sollen aus den Betrieben heraus in eigene Abfertigungskassen eingebracht werden
- damit entsteht erstmals der Anspruch auf Abfertigung auch bei Selbstkündigung, der Arbeitnehmer nimmt seinen Anspruch auf Abfertigung bei einem Jobwechsel "im Rucksack" zum neuen Arbeitsplatz mit - das fördert die Mobilität und Flexibilität der Arbeitnehmer
- es darf zu keiner steuerlichen Mehrbelastung der Arbeitnehmer kommen, dh. der begünstigte Steuertarif auf Abfertigungen muss erhalten bleiben.
- die Verwendung der Abfertigung im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes bleibt, wie bisher, dem Arbeitnehmer überlassen. Mit dem Erreichen des Pensionsalters bringt die ÖAAB-Initiative wahlweise den Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung oder eine Zusatzpension.
- Die Neugestaltung der Abfertigung ist für die Arbeitnehmer damit erstmals die Chance auf ein zweites Standbein für die Alterssicherung. Daher darf sie auch keinesfalls mit dem bestehenden Pensionssystem oder anderen Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht vermischt werden.
Das Vorhaben von Haupt ist nichts anderes als ein primitiver Raubzug in die Taschen der Arbeitnehmer, womit sich einmal mehr erweist, dass die FPÖ mit dem sogenannten kleinen Mann nichts am Hut hat. Verwirklicht Haupt sein Vorhaben des Abgehens vom festen Steuersatz zur Besteuerung der Abfertigung mit den laufenden Bezügen, so bedeutet dies im Regelfall eine Erhöhung der Steuer auf das 7-fache. "Aber das kommt davon, wenn man das Thema Abfertigung mit der Praxis eines Tierarztes behandeln will und dabei Einkommens-, Sozial- und Steuerpolitik vermengt", kritisiert Dirnberger.
"Die veralterte Regelung, wonach der Abfertigungsanspruch im Falle der Selbstkündigung verfällt, steht der Forderung nach mehr Mobilität und Flexibilität der Arbeitnehmer fundamental entgegen". Tatsächlich haben auf Grund des immer häufigeren Jobwechsels im heutigen Wirtschaftsleben immer weniger Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach dem veralterten Abfertigungsrecht. Die Abgeordneten im Parlament werden, so Dirnberger, auf Initiative des ÖAAB das Modell Abfertigung neu im Frühjahr 2001 zur Beschlussfassung vorlegen. "Dann wird sich zeigen, wer wirklich die Interessen der Arbeitnehmer vertritt", kündigt Dirnberger Druck von ÖAAB und AK auf die verantwortlichen Politiker in Regierung und Parlament an.
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