- 27.12.2000, 12:18:12
- /
- OTS0093
Welche Wirtschaftlichen Veränderungen bringt 2001 - Teil 1 der Serie
Wien (PWK1113) - Verkehrs- und Informationspolitik
Durch die gesetzlichen Erneuerungen im Jahr 2001 , kommt es in
Österreich auch in der Verkehrs- und Informationspolitik zu einer
Vielzahl von Veränderungen. Die Österreicher werden sich an neue
Vignettenpreise, eine Änderung der Lkw-Kraftfahrzeugssteuer, aber
auch die Neuregelung der Telefongebührenbefreiung, oder die
Änderungen im Bereich des Briefdienstes zu gewöhnen haben. Zur
Erleichterung analysiert die Wirtschaftskammer Österreich die
wichtigsten Neuerungen.
Änderungen in der Verkehrspolitik:
Neue Vignettenpreise:
Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen sind die Preise der neuen
(orangenen) Vignette stark gestiegen. Wenngleich diese Anhebung der
Vignettenpreise eine deutliche Mehrbelastung der Wirtschaft
darstellt, so ist doch positiv zu bemerken, dass diese Beträge
ausschließlich zur Finanzierung des Ausbaus und der Erhaltung des
hochrangigen Straßennetzes verwendet werden.
Änderung der Lkw-Kraftfahrzeugssteuer:
Ab 1.1.2001 wird die Kraftfahrzeugsteuer für Lkw mit einem höchst
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t im Durchschnitt um rund
50 % erhöht. Dafür konnte die Hinterlegungsfrist der
Kennzeichentafeln für diese Kraftfahrzeuge von 45 Tagen auf 10 Tage
verkürzt werden, wobei während der Hinterlegung keine
Kraftfahrzeugsteuer anfällt.
Abgaswerte für Pkw:
Die bereits seit 1. Jänner 2000 geltenden Abgasgrenzwerte (EURO 3)
für die Typisierung von Pkw bis 2,5 Tonnen gelten ab 1. Jänner 2001
auch für Pkw über 2,5 Tonnen.
Kindersitze:
Ab 1. Jänner 2001 dürfen nur noch Kindersitze angeboten bzw verkauft
werden, die der ECE-Regelung Nr. 44.03 entsprechen. Die Verwendung
anderer geprüfter Rückhaltesysteme ist weiterhin erlaubt.
Sicherheitsgurte:
Ab 1. Oktober 2001 benötigen auch alle neu zugelassenen Busse bis 3,5
Tonnen Sicherheitsgurte, alle anderen Busse müssen diese bereits seit
1999 haben. Auf allen Sitzen mit Gurten besteht Anlegepflicht.
Änderungen in der Informationspolitik:
Neuregelung der Telefongebührenbefreiung:
Durch das Fernsprechentgeltzuschussgesetz wird die derzeit für etwa
300.000 Personen geltende Telefongebührenbefreiung durch ein System
von Zuschüssen zur Telefongebühr ersetzt. Eine Änderung wurde
notwendig, da die "Telefongebührenbefreiung" aus einer Zeit stammt,
in welcher der Sprachtelefondienst einzig und allein der Post
vorbehalten war.
Änderungen im Bereich Briefdienst Inland/Ausland sowie Infomail mit
persönlicher Anschrift:
Mit 1.01.2001 treten Änderungen bei den Tarifen der Österreichischen
Post AG in den Bereichen Inlands- und Auslandsbrief sowie Infomail
mit persönlicher Anschrift in Kraft. Vor allem durch den Entfall der
Gewichtsgrenzen bei Briefen zwischen 50 und 350 g kommt es bei
leichten Briefsendungen prozentuell zu sehr hohen Tarifanhebungen.
Änderungen beim Postzeitungsdienst:
Ab 1. Jänner 2001 gelten auch für den sogenannten
"Postzeitungsdienst" (Kaufzeitungen und Zeitungen von bestimmten
"begünstigten Gruppen") neue Tarife und Bedingungen. Die
Tariferhöhung für den Postzeitungsdienst erfolgt im Ausmaß von 32,25
%.
Eine ausführliche Dokumentation der wichtigsten Änderungen im
Verkehrs- und Informationsbereich finden Sie im Internet der
Wirtschaftskammern Österreich unter http://wko.at.
Für weitere Fragen steht Ihnen Mag. Dipl.-Ing. Roderich Regler,
Leiter der Abteilung für Verkehrpolitik, unter 01/50105-4000 oder per
e-mail - Roderich.Regler@wko.at - zur Verfügung.
Die weiteren Teile der Serie erscheinen an folgenden Tagen:
29. Dezember - Umweltpolitik
2. Jänner - Finanzpolitik
4. Jänner - Sozialpolitik
10. Jänner Bildungs- und Technologiepolitik
12. Jänner - Wirtschaftspolitik
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Verkehrspolitik
Dipl.Ing Roderich Regler
Tel.: (01) 50105-4000
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK/PWK






