- 13.12.2000, 19:56:00
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- OTS0313
Wie sicher sind unsere Christkindlmärkte?
AUVA warnt vor sorglosem Umgang mit Strom
Wien (ots) - Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
warnt vor Stromunfällen, Brand- und Sturzgefahr, die bei zu sorglosem
Umgang auf Christkindlmärkten und Punschständen in Wien,
Niederösterreich und Burgenland bestehen. Im Marktbereich
freiliegende Leitungen, unzureichende bzw. ungenügend geschützte
elektrische Verteiler, zu niedrig hängende Lichterketten, verbotene
Friteusen nach dem Tauchsiederprinzip, zu weit entfernte Feuerlöscher
und anderes mehr gefährden Arbeitnehmer, Schausteller und Besucher.
Dir. Josef Müller, Leiter der AUVA Landesstelle Wien, schließt an die
Warnung zwei weitere Bitten an: "Bitte denken Sie bei Advent- oder
Weihnachtsfeiern im Betrieb an die Brandgefahr durch brennende Kerzen
und trockenes Reisig. Leider häufen sich in diesen Tagen auch die
Wegunfälle. Bitte bedenken Sie, dass eine Alkoholisierung auch den
gesetzlichen Versicherungsschutz aufhebt und wir Ihnen dann weder mit
Rente noch mit umfassenden Rehabilitationsmaßnahmen helfen können."
Traditionelle und professionelle Christkindlmärkte wie zum
Beispiel vor dem Wiener Rathaus bieten größtmöglichen Schutz für
Arbeitnehmer und Besucher im Außenbereich. Wochenendmärkte in
Niederösterreich entsprechen leider nicht immer den erforderlichen
Sicherheitsbestimmungen.
Nicht ganz so professionell sind manche elektrischen
Installationen und der Brandschutz im Innenbereich der Stände gelöst:
für Einbauten auf Holz gelten besondere Regeln. Zum Beispiel dürften
Friteusen mit Heizstäben, die voll aufgeheizt wie Tauchsieder aus dem
Öl genommen werden können, schon seit einigen Jahren nicht verwendet
werden. Bei einer Entzündung des Öls dauert es zu lange, wenn der
Feuerlöscher an der hinteren Außenwand befestigt ist. Hier könnten
Arbeitnehmer empfindlich verletzt werden.
Auf Grund der eingesetzten elektrischen Geräte kann es zu
Stromstärken von bis zu 230 mA(mpere) kommen. Massive
Herz-/Kreislaufprobleme treten bereits bei Strömen ab 50 mA auf. Bei
einem Stromschlag mit 50 mA besteht eine 95prozentige
Wahrscheinlichkeit für ein Herzkammerflimmern oder einen
Herzstillstand.
"Wie die Christkindl-Märkte so hat der sorglose Umgang mit Strom
bei uns schon Tradition. Da setzt sogar der gesunde Hausverstand aus:
Niemand würde eine brennende Kerze mitten in Watteschnee oder neben
einen Vorhang stellen: Spotleuchten mit besonders heißer Lampe
dagegen schon. Wie gefährlich dieser Umgang mit Strom sein kann,
zeigt die Zentralstatistik elektrischer Unfälle: Von rund 150
gemeldeten Elektrounfällen pro Jahr gehen zehn bis 15 tödlich aus.
Diese Todesrate von zirka 10 Prozent katapultiert die Elektrounfälle
auf den ersten Platz im gesamten Arbeitsunfallgeschehen. Allerdings
ist die elektrische Gefährdung im Gesamtunfallgeschehen mit seinen
insgesamt rund 130.000 Schadensfällen pro Jahr eine kleine
statistische Größe", meint Dir. Josef Müller.
Mit mehr als 33.000 Schadensfällen und 30 Toten im Jahr stellen
Sturz und Fall die häufigsten Unfallursachen dar. Lose und
ungeschützt zwischen den Ständen am Boden liegende Leitungen sind in
der Dunkelheit leicht zu übersehen und sollten daher befestigt und
abgedeckt werden.
Für den Arbeitnehmerschutz und die Beurteilung, wie sicher
Christkindlmärkte sind, hat die AUVA folgende Tipps zusammengefasst:
Generell: Haushaltselektrik hat auf einem Christkindlmarkt nichts
verloren.
Für die Stromversorgung (ÖVE EN 1, Teil 4 (§97)/1990) sind
Anschlusskästen oder Verteiler, die den technischen Bestimmungen für
Baustromverteiler entsprechen, vorgeschrieben.
Außenleuchten und Leitungen müssen berührungssicher in einer Höhe
von mindestens 2,5 Meter befestigt und spritzwassergeschützt
ausgeführt sein
Kaputte Glühbirnen nur nach Abschaltung der gesamten Lichterkette
austauschen
Leuchten müssen einen Mindestabstand zu brennbaren Teilen haben;
dieser Abstand ist auf Nutzleuchten angegeben.
Leuchten und Steckdosen ohne F-Kennzeichnung (F in einem auf der
Spitze stehenden Dreieck) dürfen nicht verwendet werden, da sie die
Anforderungen für Bauteile auf leicht brennbarem Material (Holz)
nicht erfüllen.
Verlängerung elektrischer Leitungen im Außenbereich mittels
Tischverteiler oder Verlängerungsleitungen aus dem Supermarkt sind
verboten. Steckdosen müssen gegen Manipulationen und Feuchtigkeit
(Schutzart IP54) ausreichend geschützt sein.
Bei der Verlegung elektrischer Leitungen ist zusätzlicher
mechanischer Schutz (ÖVE E5) und Zugentlastung (Schutz vor dem
Herausziehen) erforderlich.
Für die Leitungen sind schwere Gummischlauchleitungen oder
Gleichwertige (z.B. gelbe oder orange "Baustellenleitungen" ) zu
verwenden.
Leitungen, die mit fliegenden Klemmen und Isolierband verlängert
werden, sind gefährlich.
Freistehende Tische mit Dach bieten keinen ausreichenden
Feuchtigkeitsschutz für elektrische Installationen, z. B.
Zuckerwatteerzeugung.
Fluchtwege ausreichend beleuchten und nicht verstellen.
Rückfragen: Gabriela Würth, GWK, Tel: 02242-38300, oder
Email gabriela.wuerth.gwk@netway.at
(Schluss)
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