- 13.12.2000, 12:40:32
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- OTS0208
KUKACKA: "MICROCARS"-NOVELLE WIRD IM AUSSCHUSS NOCH WEITERVERHANDELT
Völliger Verzicht auf Fahrprüfung unter dem Aspekt der
Verkehrssicherheit bedenklich =
Wien, 13. Dezember 2000 (ÖVP-PK) Im gestrigen Ministerrat wurden
die Voraussetzungen für das Lenken von sogenannten Microcars im
Rahmen einer Novelle zum Führerscheingesetz neu geregelt und aus
Verkehrssicherheitsgründen ein achtstündiger Theorie- und
sechsstündiger Praxiskurs verpflichtend vorgeschrieben, erklärte ÖVP-
Verkehrssprecher Abg. Mag. Helmut Kukacka heute, Mittwoch.****
Eine Lenkberechtigung wird nicht erteilt, weshalb es keine
Fahrprüfung, sondern lediglich einen Mopedausweis mit dem Vermerk
"vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" geben wird. Bisher benötigte man
bis zum Alter von 24 Jahren für das Lenken von Microcars nur einen
Mopedausweis, war man älter, konnte man ein derartiges Fahrzeug sogar
ohne Ausbildung und somit ohne Nachweis, dass man wenigstens die
grundsätzlichen Verkehrsregeln kennt, lenken, führte Kukacka aus.
Trotz der Einwände von Verkehrssicherheitsexperten und
Autofahrerklubs sieht aber die nun beschlossene Ministerratsvorlage
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr keine Theorieprüfung vor. Das nimmt
dieser neuen Bestimmung einiges von ihrer Wirksamkeit hinsichtlich
der Verkehrssicherheit, kritisierte Kukacka.
Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, ist im Ministerrat auf
Antrag der ÖVP festgehalten worden, dass im Parlament noch
Einvernehmen hergestellt werden muss, ob ab dem 24. Lebensjahr
tatsächlich keine theoretische Prüfung abgelegt werden muss. Weiters
soll es noch zu einer Überprüfung der Übergangsregelungen kommen.
Da es für die ÖVP aus Verkehrssicherheitsgründen problematisch und
sachlich nicht nachvollziehbar ist, dass ältere Personen als 24-
jährige keinen Nachweis ihres Verkehrswissens zu erbringen brauchen,
wird die ÖVP in den Ausschussverhandlungen noch deutlich machen, dass
ein völliger Verzicht auf eine Theorieprüfung ihrer Meinung nach aus
Verkehrssicherheitsgründen nicht sinnvoll ist, kündigte der ÖVP-
Verkehrssprecher an.
Eine "Fahrprüfung" sollte auch für diese Fahrzeugkategorie
notwendig sein, wenngleich sie an die Fahr- und Verkehrsbedingungen
für die "Leichtfahrzeuge" angepasst sein sollte, schloss Kukacka.
(Schluss)
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