• 13.12.2000, 12:30:00
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LR Kranzl: Für unbeschwerte Weihnachtseinkäufe Konsumentenschutztipps beachten=

St. Pölten (SPI) - "Alle Jahre wieder nähert sich das Weihnachtsfest
mit Riesenschritten und mit ihm auch die Sorge der richtigen
Geschenkeauswahl. Für jeden das geeignete Geschenk zu finden, ist
meist ein schwieriges Unterfangen. Wenn man wirklich einmal die
falsche Wahl trifft, ist es gut, wenn man umtauschen kann. Viele
Firmen sind da durchaus kulant, einen Rechtsanspruch auf Umtausch hat
man als Konsument jedoch nicht, da es kein Recht auf den Umtausch von
Waren, die keine Mängel aufweisen, gibt", rät die
NÖ-Konsumentenschutzlandesrätin Christa Kranzl zur Vorsicht.****

"Man sollte sich daher ganz genau erkundigen, ob und wie lange man
ein Geschenk umtauschen kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man
sich das Umtauschrecht auf dem Kassabon vermerken lassen. Besonders
wichtig ist es, sich die Originalrechnung aufzubewahren, auch wäre es
von Vorteil, die Originalverpackung wenn möglich unversehrt zu
lassen. Schwierig wird es dann, wenn im ganzen Geschäft kein anderer
passender Artikel zu finden ist, denn ein Recht auf Rückerstattung
des Kaufpreises gibt es nicht. In solchen Fällen einigt man sich
meist auf einen Warengutschein. Dieser muss bis zu einem gewissen
Datum eingelöst werden, ist kein Datum angegeben, gilt ein solcher
Gutschein dreißig Jahre lang. Der Kaufpreis wird nur dann
zurückerstattet, wenn die Ware einen wesentlichen Mangel aufweist,
der nicht behoben werden kann", so die Landespolitikerin weiter.

"Wenn man diese Dinge beachtet, kann man sich im Falle des Falles
viel Ärger ersparen und es steht einem unbeschwerten
‚Weihnachtsshopping‘ nichts mehr im Wege", schließt LR Kranzl.
(Schluss) sk

Rückfragehinweis: Landtagsklub der SPÖ NÖ

Tel: 02742/200/2794

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