• 01.12.2000, 13:40:30
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  • OTS0255

SPÖ fordert in einem Antrag weitreichende Maßnahmen gegen BSE

Wien (SK) Nachdem sich die EU mit der BSE-Krise beschäftigen musste,
stellten die SPÖ-Abgeordneten Caspar Einem, Johann Maier, Elisabeth
Pittermann, Maria Kubitschek und Johann Bauer Freitag einen Antrag im
Hauptausschuss des Parlament zu BSE. In diesem Antrag forderten sie
neben einem Verbot von Tiermehlverfütterung, auch BSE-Schnelltests
für Rinder und Schafe und ein Importverbot von Rindern, und
Rindfleisch, aus Ländern, in denen BSE bereits aufgetreten ist. ****

Die Abgeordneten in der Antragsbegründung: "Die sich in jüngster Zeit
häufenden BSE-Fälle in jenen europäischen Ländern, die die
Testhäufigkeit erhöht haben, hat größte Verunsicherung bei den
Verbrauchern in der Europäischen Union hervorgerufen. Die nun in
Diskussion stehenden EU-Maßnahmen bzw. mögliche nationale Maßnahmen
sind das Ergebnis fehlender Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher
Bestimmungen und mangelnder Kontrollen. Tatsache ist weiters, dass
einerseits die Europäische Union bzw. auch die Mitgliedsstaaten das
Hauptaugenmerk auf die Bemühungen zur Beruhigung und Stabilisierung
der Rindfleischmärkte aus der Sicht der Agrarminister gelegt haben,
andererseits die Untersuchungen durch Veterinäre und deren Gremien
sich auf die Erforschung und Eindämmung der Ausbreitung der
BSE-Seuche konzentrierten.

Allein in den Jahren 1996 und 1997 erhielten Österreichs Viehhalter
unter dem Titel "BSE-Ausgleichszahlungen" 800 Millionen Schilling zur
Verfügung gestellt. So hat vor kurzem darüber hinaus die Kommission
eine Anhebung der Ausfuhrbeihilfen für Schlachtkühe um 130 Prozent
beschlossen um einen Zusammenbruch des Rindfleischmarktes zu
verhindern.

Diese aktuelle europäische wie nationale BSE-Politik ist, solange
weiterhin Agrarministern und Veterinären Hauptverantwortung für diese
lebens- und gesundheitsgefährdende Materie übertragen wird, nichts
anderes als eine Fortsetzung der bisherigen äußerst umstrittenen
Agrarpolitik. Noch immer rangiert das Binnenmarktprinzip - der freie
Handel - über dem Verbraucherschutz. Die Rindfleischetikettierung,
die seit September 2000 gilt, ist nichts weiter als ein
Beruhigungsmittel für VerbraucherInnen.

Ein öffentliches Förderungssystem, von dem vor allem die größten
Betriebe profitierten, und welches daher zur Mengen- und
Massenproduktion animiert, erlebt zur Zeit in Form der BSE- bzw.
CJK-Krise ihr gefährliches Desaster. Auch in Österreich gibt es für
2001 ein Landwirtschaftsbudget, das eine Förderung der biologischen
Landwirtschaft definitiv ausschließt und den Bioverbänden die
öffentliche Unterstützung kürzt. Dafür wird weiterhin die Fläche und
die Quantität der Tiere gefördert und die Anzahl der Tiere pro Fläche
erhöht.

Erst schrittweise mit dem Bekanntwerden des wahren Ausmaßes der
Gefahrenpotenziale erfolgt die Einbindung des Verbraucherschutzes und
der für die Gesundheit Verantwortlichen und erst nach und nach wird
den Aussagen der Humanmediziner zur mit der BSE-Seuche
zusammenhängenden Creutzfeldt-Jakob-Krankheit mehr Augenmerk
geschenkt. Dem Vorsorgeprinzip wird aber noch immer nicht
entsprechend Rechnung getragen."

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Antrag:

o Sofortiges Verbot der Verfütterung von Tiermehl.
o Verbot von Tiermehl in Düngemitteln.
o Sofortige BSE-Schnelltest für alle Rinder, die älter als 26 Monate
sind.
o BSE-Schnelltest für alle Schafe, die als Risiko eingestuft werden.
o Importverbot von Rindern, Rindfleisch und Fertigprodukten aus
Länder, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.
o EU-weite Forcierung der Forschung im Bereich CJK und BSE.
o Europaweites Blutspendeverbot für Personen, die länger als 6 Monate
in Ländern gelebt haben, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.
o Erweiterung der Befugnisse der EU-Lebensmittelbehörde dahingehend,
dass diese selbstständig in allen Mitgliedsstaaten Kontrollen
durchführen kann.
o Produzenten von Fleischwaren müssen ab sofort die Herkunft und die
BSE-Freiheit der Verwendung von Rohstoffen tierischer Herkunft
(insbesondere des Verarbeitungsrindfleisches) offen legen bzw.
nachweisen.
o Aufstockung bzw. Umschichtung von EU-Förderungsmitteln zugunsten
des Ausbaus der biologischen Landwirtschaft und zur Unterstützung und
Bewerbung deren Produkte.
o Die Kostentragung für diese Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit der Verbraucher hat nach dem Verursacherprinzip zu
erfolgen. (Schluss) ns/mp

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ

Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at

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