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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit stellt fest: Sicherheit am Arbeitsplatz nicht in Frage gestellt! ÖGB-Unterstellungen entbehren jeder Grundlage

Wien (OTS) - Die vorgesehene Entbürokratisierung des Arbeitnehmerschutzrechts stellt in keiner Weise den Schutz für Sicherheit und Gesundheit arbeitender Menschen in Frage. Im Gegenteil, Arbeitsminister Bartenstein erwartet vom reformierten Arbeitnehmerschutz eine weitere Effizienzsteigerung vor allem im Interesse der Arbeitnehmer: Die bessere Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Arbeitsinspektion in Richtung einer verstärkten Vorbeugung soll Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen und Spätfolgen präventiv verhindern bzw. so gering wie möglich halten, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu den heutigen Aussendungen des ÖGB fest.

Arbeitsinspektoren können jederzeit unangemeldet kontrollieren

Es ist nicht richtig, dass die Arbeitsinspektion in Zukunft nur mehr bei Verdacht auf akute Gefährdungen unangemeldet Betriebe kontrollieren können sollen. Keinerlei Änderung ist nämlich bei jener Regelung im Arbeitsinspektionsgesetz beabsichtigt, die der Arbeitsinspektion das Recht einräumt, jederzeit unangemeldet kontrollieren zu können - eine Tatsache, die von der Arbeitnehmerseite aber geflissentlich verschwiegen wird, weil sie offenbar nicht in ihr Konzept der Panikmache und Verunsicherung passt. Unter voller Wahrung des Rechts der Arbeitsinspektion auf jederzeitige unangemeldete Kontrollen, soll - nicht muss - die Arbeitsinspektion in Zukunft aber im Regelfall ihre Kontrollen ankündigen, was allein schon deshalb Sinn macht, weil damit die Anwesenheit der für den Arbeitnehmerschutz zuständigen Personen, also der richtigen "Ansprechpartner" für die Arbeitsinspektion, im Betrieb sichergestellt werden und damit die Effizienz von Beratung und Kontrolle gesteigert werden kann.

Mindesteinsatzzeiten im europäischen Gleichklang

Die geltenden Mindesteinsatzzeitregelungen für Arbeitsmediziner und Sicherheitstechniker in Österreich von rd. 1,5 bis 1,6 Stunden pro Arbeitnehmer und Jahr sind im europäischen Durchschnitt am obersten Rand angesiedelt. Im Interesse der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich plant Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein eine maßvolle Reduktion dieser Zeiten auf 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer und Jahr. Wie schon der Name sagt, handelt es sich dabei um Mindesteinsatzzeiten, also um Zeiten, die nur dann als ausreichend und damit gesetzeskonform anzusehen sind, wenn der umfangreiche Aufgabenkatalog der Präventivfachkräfte in dieser Zeit auch tatsächlich "abgearbeitet" werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind nach wie vor auch in Zukunft zusätzliche Zeiten für eine effiziente präventive Beratung von den Arbeitgebern zuzukaufen.

Arbeitspsychologische Betreuung

Es ist nicht richtig, dass sich Arbeitsminister Bartenstein gegen die arbeitspsychologische Betreuung ausgesprochen hat. Im Gegenteil, die Verpflichtung der Arbeitgeber, erforderlichenfalls neben Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften auch andere Fachleute, darunter vor allem auch Arbeitspsychologen, beizuziehen, ist bereits seit 1995 im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) expressis verbis verankert. Die derzeit in Vorbereitung stehende Novelle zum ASchG soll nach den Vorstellungen des Arbeitsministers, der sich voll zur Notwendigkeit professioneller Beratung in allen gesundheitsrelevanten innerbetrieblichen Fragen bekennt, die praktische Umsetzung dieser Verpflichtung erleichtern - also die gerechtfertigten Ansprüche der Arbeitnehmer auf fachliche Beratung daher sichern und weder schmälern noch unmöglich machen.

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