Zum Inhalt springen

ARBÖ: Viele Fahrzeuge haben defekte Lichtanlagen

Wien (ARBÖ) - Nahezu jedes vierte Fahrzeug ist in Österreich
mit mangelhafter Fahrzeugbeleuchtung unterwegs. Bei Regen und schlechter Sicht kommt es deshalb immer wieder zu gefährlichen Situationen, warnen die ARBÖ-Verkehrsexperten. Dabei ist gerade jetzt eine optimale funktionierende Lichtanlage lebenswichtig. Der ARBÖ appelliert an die Verkehrsteilnehmer im Interesse ihrer eigenen Sicherheit die Scheinwerfer und Heckstrahler in der Fachwerkstätte oder beim Autofahrerklub überprüfen zu lassen.

Leider liegt die Mängelquote bei der Fahrzeugbeleuchtung nach wie vor erschreckend hoch. Dabei wäre eine Vielzahl der Defekte
auf einfache Art zu beheben.

Hier die "Hitliste" der gravierendsten Lichtmängel:
1. Schlecht eingestelltes Abblendlicht, das den Gegenverkehr
blendet
2. Nicht korrigierte Scheinwerfer-Einstellung nach erhöhter Fahrzeug-Beladung (beispielsweise nach dem Urlaub)
3. "Einäugigkeit" durch ausgefallene Lampen
4. Stark verschmutzte Scheinwerfer oder alte, geschwärzte Glühbirnen- dadurch unzureichende Lichtstärke (bei starker Verschmutzung kann die Leuchtdichte auf 1/10 des ursprünglichen Werts absinken!)
5. Schlechte Kabelverbindungen und Wackelkontakte - dadurch unzureichende Lichtstärke
6. Defekte Rück- und Bremslichter
7. Schlecht montierte und nur teilweise funktionierende
hochgesetzte Bremsleuchten

Doch selbst wenn keine technischen Mängel auftreten, sind viele Fahrzeuge im Herbst unzureichend beleuchtet unterwegs. Übrigens:
Bei Dämmerung, Regen oder Nebel muss in Österreich mit Abblendlicht gefahren werden. Das Fahren mit Begrenzungslicht ist nach unseren Gesetzen ausdrücklich verboten, so die ARBÖ-Verkehrsexperten abschließend.

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

Rückfragen & Kontakt:

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

ARBÖ Presse

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR/NAR