ÖGB: Die Belastungen der derzeitigen Regierung zum Tag
Lass dir das nicht gefallen - Menschenkette am 5. Dezember
Wien (ÖGB). Länger arbeiten für weniger Geld. Damit wurde es am 1. Oktober ernst. Nachdem bereits mit 1. Juli Steuern und Gebühren erhöht und mit 1. September die Lehrlingsausbildung verschlechtert wurde, trat Anfang Oktober die überfallsartig beschlossene Pensionsreform und die Anhebung der Rezeptgebühr in Kraft. Für Strom, motorbezogene Versicherungssteuer, den Reisepass, den Führerschein, den Personalausweis zahlen die Menschen bereits seit Juli mehr. Gleichzeitig wurde auch das Hausbesorgergesetz und die Pension bei geminderter Erwerbsfähigkeit abgeschafft. Das sind die ersten Belastungen der derzeitigen Regierung.++++
Länger arbeiten - weniger Pension
Seit 1. Oktober kann man erst später in Pension gehen und muss dafür auch größere finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Konkret wird das Pensionsantrittsalter schrittweise um eineinhalb Jahre von 55 auf 56,5 Jahre für Frauen und von 60 auf 61,5 Jahre für Männer angehoben. Pensionisten müssen künftig drei statt bisher zwei Prozent Abschläge pro Jahr in Kauf nehmen.
Erhöht wurde mit 1. Oktober auch die Rezeptgebühr. In der Apotheke muss nun für ein Rezept pro Medikament 55 statt bisher 45 S bezahlt werden.
Einige Beispiele im Detail:
Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
Für PKW wird wurde Versicherungssteuer von fünf Schilling auf 7,57 Schilling/KW (51 Prozent), bei halbjährlicher Zahlung von 5,30 auf 8,02 Schilling, bei vierteljährlicher Zahlung von 5,40 auf 8,18 Schilling und bei monatlicher Zahlung von 5,50 auf 8,33 erhöht. Durchschnittlich wurde die Kfz-Steuer um 1.300 Schilling angehoben. Verschont wird der Schwerverkehr.
Gebührenerhöhungen
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses wurde von 490 auf 950 Schilling angehoben. Für einen Personalausweis blättert man nun 780 statt 320 Schilling hin und für einen Führerschein zahlt man jetzt 760 anstatt 660 Schilling. Experten haben berechnet, dass die Steuer- und Abgabenerhöhungen arme Haushalte doppelt so stark treffen.
Aufhebung der vorzeitigen Alterspension
Die vorzeitige Alterspension wegen gemindeter Erwerbsfähigkeit ist seit 1. Juli 2000 abgeschafft. Statt dessen gilt eine Ergänzungsbestimmung zur Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension.
Ein Beispiel dazu: Albert Mayerhofer, 56, Bauhilfsarbeiter, Diabetes und schwerer Bluthochdruck. Er erreicht mit 57 Jahren 42 Versicherungsjahre, Bemessungsgrundlage für die Pension: 20.000 Schilling. Bisher ist es Herrn Mayerhofer - mit Hilfe des Betriebsrats - gelungen, seinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass es bis zum Erreichen des 57. Lebensjahres Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen gibt, um dann eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit beziehen zu können.
Albert Mayerhofer verliert seinen Arbeitsplatz und hat aufgrund seines Alters und seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Chance eine neue Arbeit zu finden. In der Zeit zwischen 57 und 61,5 Jahren ist er damit auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe angewiesen. Nach bisher geltendem Recht hätte er zwischen 57 und 61,5 Jahren in Summe mehr als 930.000 Schilling Pension beziehen können. So bekommt er nur die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und verliert deshalb etwa 460.000 Schilling.
Daher, lass dir das nicht gefallen. Menschenkette gegen die Belastungen durch die derzeitige Regierung am 5. Dezember, 17 Uhr, Parlament.(ff)
ÖGB, 27. November 2000 Nr. 1006
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