• 23.11.2000, 12:08:23
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  • OTS0226

Fischer: Hoffnung auf Weiterbestand und finanzielle Absicherung des Auslandsgedenkdienstes

Verantwortung für Vergangenheitsaufarbeitung kann nicht ausgegliedert werden

Wien (SK) In Zusammenhang mit der Zivildienstgesetz-Novelle 2001, die
gestern Nacht von den Regierungsparteien gegen die Stimmen der
Opposition im Nationalrat beschlossen wurde, sagte der
stellvertretende SPÖ-Vorsitzende, Nationalratspräsident Heinz Fischer
heute gegenüber dem Pressedienst der SPÖ, er hoffe, dass der
Auslandsdienst und insbesondere der sogenannte Gedenkdienst auch nach
den mit der Gesetzesnovelle beschlossenen Umstrukturierungen und
trotz der für den Zivildienst besonders schmerzlichen finanziellen
Kürzungen, uneingeschränkt fortbestehen werde. ****

"Ich habe des öfteren bei Auslandsreisen, sei es nach Kanada oder in
die USA, sei es nach Israel oder in die Niederlande, Institutionen
und Gedenkstätten besucht, wo junge Österreicher als sogenannte
Gedenkdiener mit viel persönlichem Engagement einen Beitrag zur
Aufarbeitung des Holocaust und zum Gedenken an die Opfer leisten. Die
Gedenkdienstleistenden, die an ihren Dienststellen im Ausland auch
sehr viele Kontakte mit Besuchern der Gedenkstätten, mit Politikern
und diplomatischen Vertretern haben und auch Bildungsarbeit leisten,
sind wesentliche Träger der Bemühungen Österreichs um eine
Aufarbeitung der Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus.
Großes Ansehen genießt ihre Tätigkeit nicht nur in den jeweiligen
Gastländern und bei den Nachkommen von Opfern, sondern weit darüber
hinausgehend; ich möchte daher für die Gedenkdiener ganz ausdrücklich
eintreten", sagte Fischer.

Die Republik Österreich und das Innenministerium als zuständiges
Ressort seien in den vergangen Jahren durch die Unterstützung des
Gedenkdienstes und die finanzielle Gleichstellung der Gedenkdiener
mit Zivildienern ihrer besonderen Verantwortung bei der Aufarbeitung
der Vergangenheit nachgekommen.

"Ich hoffe, dass es durch die Ausgliederung der Zuständigkeit und der
Subventionierung des Gedenkdienstes an einen in der
Zivildienstgesetz-Novelle vorgesehenen neuzugründenden Verein nicht
auch zu einer Ausgliederung der Verantwortung für den Fortbestand des
Gedenkdienstes kommt", sagte Fischer abschließend. (Schluss) wf/mm

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ

Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at

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