Eisenbahngewerkschaften verstärken internationale Zusammenarbeit
GdE-Vorsitzender Haberzettl: Internationales Rechtsschutzabkommen unterzeichnet
Wien/Zürich (GdE/ÖGB). Die Eisenbahngewerkschaften Österreichs, Deutschlands, Luxemburgs und der Schweiz schlossen heute, Dienstag, in Zürich ein Rechtsschutzabkommen. Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung der Branche Eisenbahn erweitern sie damit den Schutz ihrer Mitglieder auch bei der Berufsausübung im Ausland. Das Abkommen tritt rückwirkend per 1. Jänner 2000 in Kraft. Damit, so stellte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Eisenbahner Österreichs, Wilhelm Haberzettl, der das internationale Rechtsschutzabkommen für die österreichische Eisenbahnergewerkschaft unterzeichnete, fest, wird eine vollständige Absicherung der Kolleginnen und Kollegen bei der Dienstabwicklung im Ausland sichergestellt. ++++
Internationalisierung der Eisenbahn
Die Unterzeichnung des Rechtsschutzabkommens fand im Rahmen eines Arbeitstreffens der Eisenbahngewerkschaften SEV (Schweiz), Transnet (Deutschland), GdEÖ (Österreich) und FNCTTFEL (Luxemburg) statt. Es war ganz den Fragen der zunehmenden Internationalisierung der Eisenbahnen und den daraus resultierenden gewerkschaftlichen Problemen und Strategien gewidmet.
Zug- und Lokpersonal besonders betroffen
Zwischen den beteiligten Ländern wird insbesondere das Zug- und Lokpersonal seit diesem Jahr teilweise grenzüberschreitend eingesetzt. Betroffen sind die Verbindungen Zürich-Stuttgart und Zürich-Innsbruck. Die Allianz der Bahngesellschaften DB, ÖBB und SBB im Personenverkehr (TEE Rail Alliance) wird diesen Trend verstärken.
Schutz vor Lohndumping
Die Gewerkschaften unterstützen die strategische Stossrichtung der TEE Rail Alliance nur soweit, als diese nicht zu Lohndumping und zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt. Die vier Gewerkschaften setzten deshalb bei ihrem Zürcher Treffen eine Arbeitsgruppe ein, die die Unterschiede in den vier Ländern bei den Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, bei den Arbeitszeiten wie auch bei den Dienstvorschriften analysieren soll.
Harmonisierung der Anstellungsbedingungen als Ziel
Fernziel ist eine Harmonisierung all dieser Bestimmungen auf hohem Niveau - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den vier Ländern - als wirksames Mittel gegen Lohn- und Sozialdumping.
ÖGB, 10. Oktober 2000
Nr. 829
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