- 29.09.2000, 20:48:08
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- OTS0323
Erhöhung der Einkommenssteuervorauszahlung verfassungswidrig
Resolution des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
Wien (OTS) - Die Delegierten des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages haben anläßlich der Vertreterversammlung am
28. September 2000 in Wien folgende
Resolution
gefaßt und hierbei die vor einem Jahr in Graz gefaßte Resolution
in Erinnerung gerufen:
Mit Nachdruck gefordert wird wiederum, dem Österreichischen
Rechtsanwaltskammertag die Kompetenz zuzuerkennen,
Gesetzesprüfungsverfahren anzuregen.
Wie essentiell diese berechtigte Forderung ist, zeigt der nunmehr
in Begutachtung stehende Entwurf eines Budgetbegleitgesetzes.
Neben der unzumutbar kurzen Frist zur Begutachtung (der Entwurf
wurde nach Urgenz beim Bundesministerium für Finanzen am 26.9.2000
übermittelt, die Frist zur Stellungnahme endet am 29.9.2000) wird der
Bestimmung des Entwurfes, die eine Erhöhung der
Einkommenssteuervorauszahlung um 20 Prozent vorsieht, auf das
Schärfste entgegengetreten.
Diese Bestimmung, die einen Vorgriff auf mit Sicherheit im großen
Schnitt nicht erzielbare Einkünfte vornimmt, ist unsachlich und
verfassungswidrig, da wissentlich eine Steuer von einem bloß
imaginären niemals eintretenden Gewinn eingehoben wird.
Die Delegierten der Rechtsanwaltskammern in Österreich haben daher
dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag den Auftrag erteilt, eine
Anfechtung dieser Bestimmung beim Verfassungsgerichtshof
vorzubereiten.
Wien, am 28. September 2000
DER ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMERTAG
Dr. Klaus Hoffmann
Präsident
ß
Rückfragehinweis: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
1010 Wien
Tel: 01/535 12 75
ß
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