• 29.09.2000, 10:46:04
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  • OTS0109

Brauner: Gemeinsame Obsorge nicht zum Wohle des Kindes

Breite Ablehnung des Regierungsentwurfs

Wien (SPW) Wie brisant der Regierungsvorschlag zur gemeinsamen
Obsorge nach der Scheidung ist, bewies der Andrang zur
Podiumsdiskussion der Wiener SPÖ-Frauen "Gemeinsame Obsorge -
geteilte Kinder?" am Donnerstag abend im "ega". Wenn auch aus
unterschiedlichen Intentionen, so waren sich alle am Podium
Anwesenden einig, dass der Regierungsvorschlag überfallsartig
gekommen ist und unbedingt nochmals überdacht werden müsse.
SPÖ-Frauenvorsitzende, Frauenstadträtin Renate Brauner brachte in
ihrem Begrüßungsstatement ihre Sorge zum Ausdruck, dass durch
gemeinsame Obsorge Auseinandersetzungen mit der Scheidung nicht
aufhören, sondern verschärft auf dem Rücken der Kinder ausgetragen
würden. Für die Scheidungsanwältin Helene Klaar steht fest: "Es gibt
überhaupt keinen Reformbedarf. Bei der Novelle geht es eigentlich
nicht um gemeinsame Obsorge sondern hier stehen Männerrechte über dem
Wohl des Kindes." Auch Elfriede Fröschl vom Verein Wiener
Frauenhäuser teilt diese Meinung: In Wirklichkeit gehe es um mehr
Kontrollmöglichkeiten für den Mann. Edgar Pree von der "Aktion Recht
des Kindes auf BEIDE Eltern" kritisierte die Schnelligkeit, mit der
der Entwurf vorgelegt wurde - und zwar ohne vorherige Kontaktaufnahme
mit InteressenverterInnen. ****

Die Problematik der von der blauschwarzen Bundesregierung
geplanten gemeinsame Obsorge umschrieb Klaar folgendermaßen: "Die
Arbeit lässt man der Frau, ihre Rechte werden aber halbiert." Während
Pree anmerkte, dass sich Männer nach der Scheidung degradiert fühlen,
erklärte Klaar, dass bei den meisten Männern Tätigkeiten wie Mathe
lernen und kranke Kinder pflegen nicht gefragt seien. Die Realität
zeige, dass der Großteil der Männer nach der Scheidung an einer
Erziehungsbeteiligung nicht mehr interessiert wäre. Denn, so Klaar:
"Das Gesetz verbietet es den Männern nicht, sich für ihre Kinder zu
engagieren und sie tun es trotzdem nicht." Tatsache sei, dass in etwa
95 Prozent der Fälle die Kinder nach der Scheidung bei der Mutter
leben. "Aber auch Männer, die die alleinige Obsorge haben, sind nicht
scharf drauf, Entscheidungen mit jemanden treffen zu müssen, der
nicht den Alltag mit den Kindern verbringt", so die
Scheidungsanwältin. Es würden zwar auch bei einer Novelle des
Kindschaftsrechtes Vereinbarungen möglich sein, die einen
Obsorgeberechtigten bestimmen, "aber diese Vereinbarungen werden
etwas kosten", machte Klaar auf die Erpressbarkeit von Frauen, die um
das Wohl des Kindes besorgt sind, aufmerksam.

"Viele Frauen stimmen einer einvernehmlichen Scheidung zu, weil
sie von ihrem Mann ökonomisch abhängig und daher erpressbar sind und
im Fall von Gewalt außerdem auch noch Repressalien ausgesetzt sind",
gab die Expertin vom Verein Wiener Frauenhäuser, Fröschl, zu
bedenken. Aus ihrer beruflichen Praxis wisse sie, dass auch seitens
der Behörden oft geraten werde, auf Rechte zu verzichten um Konflikte
zu vermeiden. Dies sei keinesfalls im Interesse der Frauen, und
dieser Druck auf die Frauen würde durch die automatische gemeinsame
Obsorge bei einvernehmlicher Scheidung noch stärker. "Wir sollten uns
überlegen, wie Frauen und Männer bei aufrechter Ehe wirklich
partnerschaftlich leben, bevor wir über eine gemeinsame Obsorge nach
der Scheidung nachdenken", so Fröschl weiter. Im übrigen würden bei
der gemeinsamen Obsorge zunehmend Richter in Erziehungsfragen
entscheiden, wenn sich die Eltern nicht einigen könnten.

Interessante Aspekte zum Regierungsplan kamen auch aus dem
Publikum, in dem übrigens viele ExpertInnen vertreten waren. So übte
etwa der Wiener Kinder- und Jugendanwalt, Anton Schmid, an: "Eltern
sind durchaus kreativ, wie man Kinder runtermachen kann, nur um den
anderen eines auszuwischen. Der Gesetzesentwurf ist daher eine
Katastrophe für Kinder." Und VerteterInnen der Amtsvormundschaften
kritisierten, dass sie - im Gegensatz zum Michalek-Entwurf - bei
diesem Entwurf nicht in die Vorbereitung miteinbezogen worden waren.
Ihr Credo: "Beim vorliegenden Entwurf gibt es nur Verlierer", denn
ohne Abkühlphase gehe es nur um Machtkämpfe. Eine Vertreterin der
Wiener Amtsvormünder bezeichnete den im Gesetzesentwurf vorgesehenen
"Zwang zur Mediation" als eine Zumutung: "Vor allem für Frauen in
Gewaltbeziehungen, die die Scheidung so schnell wie möglich hinter
sich bringen wollen, ist es unerträglich, wenn das
Scheidungsverfahren durch Mediation in die Länge gezogen wird." Dass
beim vorliegenden Entwurf die Interessen der Kinder nicht
berücksichtigt werden, zeigte sich in zahlreichen Wortmeldungen:
"Hier wird der Begriff des Kindeswohls für den Machtkampf der Männer
bemüht" und: "Das Selbstmitleid der Männer steht hier über dem Wohl
des Kindes." (Schluss) gd

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ-Wien

Tel.: (01) 53 427-235

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