• 29.09.2000, 09:58:15
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  • OTS0074

Entgeltfortzahlungsfonds: Ab 1. 10. entfallen Arbeitgeberbeiträge

Wirtschaftskammer bemüht sich um privatwirtschaftliche Versicherungslösung - Entlastungen für Betriebe erreicht

Wien(PWK835) Mit Ablauf des 30. September 2000 erlischt die
Beitragspflicht für Arbeitgeber in Bezug auf den
Entgeltfortzahlungsfonds. Sämtliche noch offene Ansprüche auf
Erstattungsgeld sind von den Betrieben bis 31. Dezember 2000 geltend
zu machen, ansonsten gehen sie verloren. Aus den Mitteln des Fonds
wurden bisher Lohnfortzahlungen für Arbeiter im Krankheitsfall im
Ausmaß von vier Wochen pro Jahr zumindest teilweise erstattet.
Aufgrund einer drohenden Beitragserhöhung um ein Drittel und einer
teilweise mangelhaften Entlastung für Kleinbetriebe entschloss sich
das Wirtschaftsministerium, den Fonds mit Ende September 2000
auslaufen zu lassen.

Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der
Wirtschaftskammer Österreich: "Infolge der Angleichung der
Entgeltfortzahlungsansprüche der Arbeiter an jene der Angestellten
hätte man den Arbeitgeberbeitrag von derzeit 2,1 Prozent der
Lohnsumme auf 2,8 Prozent anheben müssen. Damit hätte jeder
Arbeitgeber um ein Drittel mehr in den Fonds zahlen müssen, was jeder
geplanten Lohnnebenkostensenkung zuwidergelaufen wäre." Und
Gleitsmann stellt weiters fest, dass insbesondere die großen Betriebe
vom Erstattungsfonds weit mehr profitiert hätten als die kleinen:
"Die mit der Einführung des Erstattungsfonds verbundene Erwartung,
dass dies zu einer Entlastung der Kleinbetriebe führen wird, hat sich
in der Praxis nicht bestätigt."

Durch die Auflösung des Entgeltfortzahlungsfonds kann auch eine
wesentliche Verwaltungsvereinfachung, sowohl für Betriebe wie
Sozialversicherung, erzielt werden. Für jene Betriebe, die sich auch
in Zukunft bei der Entgeltfortzahlung für ihre Mitarbeiter gegen das
Ausfallsrisiko schützen wollen, wird derzeit eine kostengünstige
Lösung gesucht. Gleitsmann: "Die Wirtschaftskammer führt derzeit mit
privaten Versicherungen Gespräche über die Möglichkeit einer
privatversicherungsrechtlichen Abdeckung dieser Risken."

Um die Angleichung Arbeiter/Angestellte im Krankheitsfall und den
Wegfall des Erstattungsfonds für die Betriebe erträglich zu machen,
setzte die Wirtschaftskammer eine Reihe von begleitenden Maßnahmen
durch. So wird mit 1. Jänner 2001 der Dienstgeberbeitrag zur
Krankenversicherung der Arbeiter um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. Damit
müssen die heimischen Betriebe um rund 1 Milliarde Schilling weniger
an Krankenkassenbeiträgen bezahlen. Ebenfalls entlastend wirkt sich
die künftige Urlaubsaliquotierung aus. Im Fall einer Auflösung des
Dienstverhältnisses gebührt das Urlaubsentgelt nur noch für die im
jeweiligen Urlaubsjahr angefallene Dienstzeit. Die Ersparnis für
Arbeitgeber: Rund 1,8 Milliarden Schilling. Und nicht zuletzt
entfällt auch der Postensuchtag bei Selbstkündigung. Gleitsmann:
"Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaft endlich
erfüllt." (RH)

Rückfragehinweis: Mag. Harald Kaszanits

Abteilung für Sozialpolitik
Tel: 50105-4394

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