• 25.08.2000, 18:02:28
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  • OTS0225

Lenzing-Verkauf wird Pflichtangebot gem. Übernahmegesetz erforderlich machen

Wien (OTS) - Zu Pressemeldungen, dass die Veräußerung des von der
Bank Austria gehaltenen Aktienpaketes an Lenzing nicht dem
Übernahmegesetz unterliegt, halten wir fest:

Der von der Bank Austria beabsichtigte Verkauf ihrer
Mehrheitsbeteiligung an der Lenzing AG wird insofern ein
Pflichtangebot auslösen, als der Erwerber damit eine kontrollierende
Kapitalbeteiligung im Sinne des § 22 ÜbG ivM. §1 1.ÜbV erlangt.

Ein Vergleich der beabsichtigten Veräußerung mit einer
Verschmelzung auf Aktionärsebene ohne kontrollierenden Aktionär
entbehrt daher jeder Grundlage.

Rückfragehinweis: Public Relations
Martin Hehemann,
Tel.: (01) 711 91, 57011
martin.hehemann@bankaustria.com

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