• 25.08.2000, 08:43:49
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  • OTS0042

AK will Konsumentenschutz für Flugpassagiere verbindlich geregelt haben

AK unterstützt EU-Vorschläge

Wien (AK) - Gut, dass es künftig mehr Konsumentenschutz für
Flugpassagiere geben soll - aber freiwillige Selbstverpflichtungen
der Fluglinien und Flughäfen gewähren keinesfalls ausreichenden
Schutz, sagen die AK-Konsumentenschützer. Die EU-Kommission hat jetzt
Verbesserungen für Verbraucher im Flugverkehr vorgeschlagen, die sich
großteils mit den AK-Forderungen decken: Verbesserte Informationen
bei den Flugpreisen und -linien, Entschädigungen für
Flugverspätungen, mehr Service auf den Flughäfen und ein
vereinfachtes Beschwerdeverfahren. Das EU-Parlament und der Rat
müssen diese Vorschläge verbindlich regeln und rasch umsetzen,
verlangt die AK. ****

Flugverspätungen, zu enge Sitzplätze, Chaos auf den Flughäfen -
welcher Konsument hat sich darüber nicht schon einmal geärgert.
Eine aktuelle Erhebung der AK über Konsumentenbeschwerden im Urlaub
zeigt: Beschwerden über Flugverspätungen spielen eine immer größere
Rolle. An oberster Stelle der Beschwerdenliste stehen auch geänderte
Abflugzeiten, Absagen vor allem im Charterverkehr, Klagen über
Gepäcksverlust oder das verspätete Eintreffen der Koffer am
Urlaubsort, Stornogebührenforderungen bei Rücktritt vom Flug und die
Nichtübertragbarkeit von Tickets.

Mehr Schutz
Die AK-Konsumentenschützer haben sich bereits Anfang des Jahres für
mehr Konsumentenschutz bei Flugreisen eingesetzt. Nun hat die
EU-Kommission konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die von der AK
weitgehend unterstützt werden. Jedoch freiwillige
Selbstverpflichtungen der Fluglinien und Flughäfen sind zu wenig,
kritisieren die AK-Konsumentenschützer. Diese Regelungen müssen vom
EU-Parlament verbindlich und rasch umgesetzt werden, fordert die AK.

+ Mehr Information
Die Konsumenten sollen mehr Informationen erhalten: Mit welchen
Flugzeug, welcher Fluglinie sie tatsächlich fliegen. Auf den
Ticketpreisen sollen alle Steuern und Abgaben angegeben sein.

+ Entschädigung bei Flugverspätungen
Künftig soll es auch eine Abfindung geben, wenn Konsumenten auf Grund
von Überbuchungen mit einem Charterflug nicht mitfliegen können -
bisher galt das nur für Linienflüge. Darüber hinaus soll es
Entschädigungen für jede Verspätung geben, wenn dafür die Fluglinie
verantwortlich ist.

+ Mehr Service am Flughafen
Die Flughäfen sollen "konsumentenfreundlicher" werden, zB während des
Eincheckens.

+ Einfachere Beschwerden
Es soll ein einfaches und transparentes Verfahren des
Beschwerdemanagements eingerichtet werden. Denn für die Konsumenten
ist es oft schwierig, konkrete Ansprechpartner für ihre Beschwerden
zu bekommen.

Die AK-Konsumentenschützer fordern weiters, dass in jedem Fall eine
bestimmte Mindestanzahl an Billigticket pro Flug angeboten wird, weil
hier oft mit Lockangeboten gearbeitet wird, und es dann nur sehr
wenig Plätze zum günstigen Tarif gibt, eine Infopflicht der
Fluglinien, wenn Gepäck zusätzlich versichert werden soll, und dass
Konsumenten erst eine Stornogebühr zahlen müssen, wenn die Fluglinie
den Schaden nachweist.

Rückfragehinweis: AK Wien Presse Doris Strecker

Tel.: (01) 501 65-2677
email: akpresse@akwien.or.at
http://www.akwien.at

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