PSK Gebühr für Spenden
Nächstenliebe wird "vergebührt"
Wien (OTS) - Hochverehrte ...
die PSK verrechnet bei der Einzahlung von Spenden eine Erlagscheingebühr von ATS 5,-- und dies bereits seit dem 1.Juli 2000!
Der Verein Licht ins Dunkel und die ihm angehörenden Vereine, Lebenshilfe Österreich, Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer, Österreichische Gesellschaft "Rettet das Kind", Österreichische Kinderfreunde, Österreichisches Komitee für Unicef, weiters aber auch Caritas Österreich und die Diakonie Österreich sehen sich gezwungen, ihre schweren Bedenken gegen diese Maßnahme an den höchsten Stellen der Regierung und des Parlaments zur Diskussion zu stellen. Außerdem möchten wir auf den zu erwartenden
erheblichen Rückgang der Spendeneinnahmen
warnend aufmerksam machen.
Alle karitativen Vereine sind auf Spenden aus allen Bevölkerungsschichten angewiesen, um ihren Zweck - Hilfeleistung für den Nächsten - erfüllen zu können. Die Basis der Spendeneinnahmen sind Spenden in Höhe von ATS 20,--, 50,-- oder 100,--. Bei diesen Beträgen, welche von Menschen gegeben werden, die sich diese Summen praktisch vom Munde absparen, erlangt eine zusätzliche ATS 5,-- eine große Bedeutung.
Wie in der Pressemeldung der Caritas - die ebenfalls vehement gegen diese Vorgangsweise protestiert - angeführt wird, ist eine Gebühreneinhebung bei Spenden bei keinem anderen Bankinstitut in Österreich, noch international, üblich.
Wir dürfen an dieser Stelle auch Herrn Kurt Bergmann, Initiator und Leiter der Aktion "Licht ins Dunkel" zitieren:
"Diese Sondersteuer auf Nächstenliebe" ist zutiefst unmoralisch und gesellschaftspolitisch grundfalsch. Die Folgen dieser Gebühr werden mit Sicherheit ein geringerer Spendeneingang und damit höher werdende Belastungen für Bund, Länder und Gemeinden sein. Diese unverständliche Maßnahme muß von den Verantwortlichen der PSK sofort zurückgenommen werden, bereits eingezahlte Beträge müssen an die Spendenvereine weitergeleitet werden. Durchaus verständliches kommerzielles Handeln hat dort seine Grenzen, wo es als reine Profitgier interpretiert werden kann."
Dieser Aussage können wir uns nur vollinhaltlich anschließen und möchten ebenso betonen, daß es nicht Sinn sein kann, mit solchen Maßnahmen gerade die zu strafen, welche bereits ein hartes Schicksal zu tragen haben und auf die Nächstenliebe und Nächstenhilfe von uns allen angewiesen sind.
Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung
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