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"KURIER" Kommentar: Der Missbrauch mit dem Verfassungs-Missbrauch (von Norbert Stanzel)
Ausgabe vom 26.06.2000
Wien (OTS) - "Durch eine solche Missachtung der Verfassung (Anm.:
Durch die Regierung) werden grundlegende Regeln der Demokratie in
Frage gestellt", warnt SP-Klubchef Peter Kostelka in einem Brief an
Bundespräsident Thomas Klestil. - Was ist passiert? Im Vokabular
normaler westlicher Demokratien würde das bedeuten: Bürgerrechte
werden beschnitten, Wahlen getürkt oder Gesetze von der Regierung
verordnet statt vom Parlament beschlossen. Aber das hat Kostelka
nicht gemeint. Ihm geht es darum, dass die schwarzblaue Koalition
nun Materien als "einfache" Gesetze verabschiedet, die bisher als
Verfassungsgesetze mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurden.
Abgesehen davon, dass Schwarzblau für eine Zweidrittelmehrheit im
Parlament die Unterstützung der SPÖ-Fraktion bräuchte: Was soll
daran undemokratisch sein, dass Reformen nicht mehr in
Verfassungsrang beschlossen werden? Wenn schon etwas - zumindest dem
Geiste nach - undemokratisch war, dann die Praxis der alten
rotschwarzen Koalition, strittige Regelungen in Verfassungsrang zu
beschließen und somit der Gerichtsbarkeit und der möglichen
Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu entziehen. SPÖ, ÖGB
oder Arbeiterkammer können die Pensionsreform nur deswegen
anfechten, weil sie ein "einfaches" Gesetz ist. Der Opposition zur
rotschwarzen Koalition war das seinerzeit nicht möglich: Die
heikelsten Punkte der Sparpakete 1995/96, teilweise rückwirkende
Bestimmungen, wurden mit Zweidrittelmehrheit beschlossen - weshalb
damals der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich,
davor warnte, dass eine Häufung von verfassungsrechtlichen
Absicherungen selbst verfassungswidrig werden könnte. Das
Grundproblem ist ein gewachsenes: Die österreichische Verfassung hat
mittlerweile mit jener westlicher, speziell anglikanischer
Demokratien nichts zu tun. Im "Brockhaus" liest man unter dem
Begriff "Verfassung" Folgendes: Geschriebene oder ungeschriebene
Grundsätze über Aufbau und Tätigkeit, bes. über die Form und
Willensbildung des Staates, die Rechtsstellung der Regierung und der
Staatsbürger. In unserer Verfassung gab und gibt es hingegen etwa
Regelungen für den Berufsschutz für Taxi-Unternehmer oder das
"Bezügebegrenzungsbundesverfassungsgesetz" für Politiker. Natürlich
kann man die Verfassungsdebatte als spröde juristische Materie
abtun. Aber der Schriftsteller und Essayist Robert Menasse hat nicht
Unrecht, wenn er darauf hinweist, dass die mangelnde demokratische
Tradition auch damit zu tun hat, dass sich Österreich im Gegensatz
zur Bundesrepublik Deutschland 1945 keine moderne Verfassung mit
einem Grundrechtskatalog gegeben hat. Und dass dieses
Verfassungsbewusstsein von der jahrzehntelangen Zweidrittelmehrheit
der rotschwarzen "Sozialpartner"-Koalition weiter geschmälert wurde.
Rückfragehinweis: Kurier
Innenpolitik
Tel.: (01) 52 100/2649
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