• 15.06.2000, 12:56:57
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  • OTS0201

Elektrogeräte-Entsorgung: Skepsis bleibt

Teilerfolge der WKÖ bei Verhandlungen zu neuer EU-Richtlinie - Handel von Rücknahmeverpflichtung befreit

Wien (PWK) - Elektro-Altgeräte sollen nach dem neuen
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission künftig EU-weit umweltgerecht
entsorgt und verwertet werden. Damit soll verhindert werden, dass
nicht mehr verwendete Geräte einfach auf den Mülldeponien landen.
Vielmehr sollen die Apparate von ihrem letzten Besitzer (ob
Privatperson oder Gewerbetreibender) bei Sammelpunkten abgegeben
werden. Im Anschluss daran kümmern sich die Hersteller um die
Wiederverwertung wertvoller Bestandteile.

Die Elektroaltgeräte-Richtlinie betrifft insbesondere Computer,
Handies und sonstige Telekommunikationsgeräte, Haushaltsgeräte sowie
Geräte der Unterhaltungselektronik. Die Wirtschaftskammer Österreich
hat in den vorangegangenen Beratungen den Inhalt der vorgesehenen
Richtlinie wesentlich entschärft. "Es sind uns wichtige Teilerfolge
gelungen. Es konnten etliche Verbesserungen für die Wirtschaft sowie
Entlastungen für die Konsumenten herausgeholt werden", fasst der
Leiter der Umweltpolitischen Abteilung, Doz. Stephan Schwarzer,
zusammen. Rechtsunsicherheiten sowie bürokrratische Hürden trüben
jedoch das Bild.

Die Mitgliedsstaaten können den Aufbau ihrer
Elektronikschrott-Rücknahmesysteme selbst bestimmen. Öffentliche und
private Verantwortlichkeiten sollen einander dabei bestmöglich
ergänzen. In Österreich sollen kommunale Einrichtungen die Sammlung
durchführen. Die Verantwortung der Produzenten beginnt, entgegen
ursprünglichen Intentionen, erst ab den (kommunalen) Sammelpunkten.

Für den Einzelhandel entfällt die in früheren Entwürfen vorgesehene
verpflichtende Rücknahme von Elektro-Altgeräten beim Neukauf.
Freiwillig kann dies der Einzelhandel natürlich tun. Eine
Rücknahmeverpflichtung hätte vor allem kleinere Händler (hinsichtlich
Manipulation und Lagerkapazitäten) überfordert.

Verantwortlich für die Verwertung und Entsorgung sind die Hersteller
(Produzenten, gewerbliche Importeure). Die endgültige Absegnung der
Richtlinie wird in zwei bis drei Jahren erwartet. Nach einem
anschließenden Übergangszeitraum von weiteren fünf Jahren soll das
System dann europaweit wirksam sein.

Nach Ablauf der Übergangsfrist kann der Konsument alle Geräte
zurückgeben, egal, wann er sie gekauft hat. Die EU-Kommission trifft
somit keine Unterscheidung zwischen bereits existierenden und neuen
Geräten, die erst auf den Markt kommen, wenn die Richtlinie in Kraft
getreten ist.

Die Rückgabe der Altgeräte durch Privathaushalte oder Händler ist
kostenlos. Die in früheren Entwürfen noch überhöhten stofflichen
Verwertungsquoten wurden, so Schwarzer, auf ein realistisches Maß
reduziert und um die Möglichkeit einer teilweisen thermischen
Verwertung ergänzt. Dies bringt Vorteile für die Hersteller und eine
vereinfachte Abwicklung für die Wirtschaft. (hp)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

Abteilung für Umweltpolitik
Dr. Stefan Ebner
Tel.: (01) 50105-3303

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