Verlängerung der Schanigärten-Sperrstunden auf 24 Uhr ab 15. Juni
Wien, (OTS) "Für die im Gewerberecht definierte Sommersaison vom 15. Juni bis 15. September werden einige Wiener Wirtshäuser ihre Schanigärten bis 24 Uhr offen halten können", fasst die Wiener Konsumentenstadträtin Mag. Renate Brauner die Ergebnisse zusammen, die nun per Verordnung festgelegt werden. "Wir sind an alle BezirksvorsteherInnen mit der grundsätzlichen Idee zu einer konsumentenfreundlichen Sperrzeit für Schanigärten herangetreten. Uns war es wichtig, einen tragfähigen Kompromiss zwischen den zahlreichen Gästen in Schanigärten und den berechtigten Wünschen der Anrainer nach Ruhe zu schaffen. Die Bezirke haben uns bei der einvernehmlichen und friedlichen Lösung dieses Interessenskonfliktes wertvolle Hilfe geleistet", resümiert sie.
Nun haben wir jene Zonen oder Straßenzüge festgesetzt, wo die Schanigärten (Straßenseite, auf öffentlichem Grund) in den kommenden Monaten bis 24 Uhr anstatt bis 23 Uhr offen sein können. "Und ich bin zufrieden, dass sich Wien sehr gäste- und gastronomiefreundlich präsentiert", so Brauner: "Gerade in
Bezirken und Gebieten mit starkem Fremdenverkehr oder einer ausprägten Schanigartenkultur wird von dem Angebot Gebrauch gemacht."
Auf die einzelnen Bezirke verteilt gilt die Verordnung in folgenden Gebieten:
o Im ganzen 1. Bezirk
o Im 4. Bezirk vor der Treitlstraße 1 bis 3 im Bereich der
Kunsthalle, im Bereich des Resselparks und im Bereich des Karlsplatzes
o Im 6. Bezirk in der Mariahilfer Straße 1 bis 127 und in der
Linken Wienzeile 2 bis 182
o Im 7. Bezirk in der Mariahilfer Straße 2 bis 128, dem
Lerchenfeldergürtel 2 bis 42 und dem Neubaugürtel von 2 bis 56
o Im gesamten 10. Bezirk
o Im 11. Bezirk in der Simmeringer Hauptstraße 207 bis 500, in der
1. Haidequerstraße, Ravellinstraße und Kastralgemeinde Albern
o Im ganzen 14. Bezirk
Wirte sollen nun auch die Gebrauchsabgabengenehmigung überprüfen
Mit der Gewerberechtsnovelle 1992 bzw. 1997 hatten die Wiener Wirte für ihre Schanigärten auf öffentlichem Grund eine Betriebsgarantie von 8 bis 22 Uhr, in der Sommersaison (15. Juni
bis 15. September) bis 23 Uhr erhalten. Nun steht von Seiten des Gewerberechts den Cafés, Wirtshäusern, Restaurants oder Bars in den festgesetzten Gebieten nichts mehr im Wege, ihre Gäste auch
bis 24 Uhr zu bewirten.
Einzige Einschränkung: In der Gebrauchsabgabengenehmigung
darf keine frühere Sperrzeit festgesetzt sein. Mit der Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes hat die Stadt Wien sowohl die Zuständigkeit konzentriert als auch die Einspruchsrechte neu definiert. Einerseits ist das Einspruchsrecht für Hausbesitzer bei der Errichtung von Schanigärten auf öffentlichen Grund neu geordnet. Andererseits ist ab dato das Magistratische Bezirksamt
und nicht die MA 35 zuständig.
Hier rät Konsumentenstadträtin Brauner allen betroffenen Wirten, sich so rasch wie möglich an das zuständige MBA zu wenden, um die aktuelle Gebrauchsabgabengenehmigung zu erfahren und nötigenfalls eine Erstreckung bis 24 Uhr neu zu beantragen.
Abschließend kündigte Brauner einen weiteren Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für die Gastronomie an. Die Betriebszeiten im Gastgewerbe sollen bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Bar: Öffnungszeit 10 Uhr, Sperrstunde 4 Uhr oder Branntweinschenke: Öffnungszeit 5 Uhr, Sperrstunde 19 Uhr)
nun für ganz Wien einheitlich geregelt werden. Egal ob Hotel, Gasthof, Restaurant, Eissalon, Espresso oder Kaffeehaus, die WienerInnen könnten künftig das angebotene gastronomische Service von 6 Uhr bis 2 Uhr genießen. (Schluss) wb
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