- 07.04.2000, 14:31:45
- /
- OTS0216
Nicole Fontaine, Präsidentin des Europäischen Parlaments: § 209 StGB ist Menschenrechtsverletzung - Österreich verstößt daher gegen EU-Vertrag
Wien (OTS) - Klare Worte zu den massiven
Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen in Österreich fand die
Präsidentin des Europa-Parlaments, die Französin Nicole Fontaine,
heute vormittag auf der Pressekonferenz anläßlich der Eröffnung der
Europäischen Stelle zu Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit in Wien. Auf die Frage eines Journalisten,
welche Maßnahmen das Europa-Parlament zu setzen gedenkt, um seiner
Forderung nach Aufhebung des menschenrechtswidrigen Paragraphen 209
im österreichischen Strafgesetzbuch (diskriminierendes Mindestalter
für homosexuelle Beziehungen) und nach Freilassung aller deswegen
inhaftierter Personen Nachdruck zu verleihen, und ob nicht gegen
Österreich ein Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag (Suspendierung der
Stimmrechte eines Mitgliedsstaates) eingeleitet werden müßte, um
diese massiven Menschenrechtsverletzungen abzustellen, unterstrich
Fontaine, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine
Menschenrechtsverletzung handle und daß Österreich daher gegen den
EU-Vertrag verstoße. Dies müsse der Regierung in Wien auch
klargemacht werden, hier gehe es nicht um eine Einmischung in innere
Angelegenheiten, sondern um die Achtung von Menschenrechten.
"Die HOSI Wien ist über diese klaren Worte der Präsidentin des
Europa-Parlaments sehr erfreut", erklärt dazu Obfrau Waltraud
Riegler. "Wir hoffen, daß die österreichische Bundesregierung und der
Nationalrat endlich diesen eklatanten Verstoß gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention beenden wird." "Wir werden jedenfalls die
verstärkte Aufmerksamkeit des Auslandes hinsichtlich der
Menschenrechtssituation in Österreich weiterhin dazu benützen, auf
die unerträgliche Verletzung unserer Menschenrechte hinzuweisen",
ergänzt Obmann Christian Högl. "Während in der Hofburg die
Beobachtungsstelle feierlich eröffnet wurde, sitzen wohl ein Dutzend
homosexueller Männer nach wie vor in österreichischen Gefängnissen -
verurteilt, mitunter zu mehrjährigen Strafen, aufgrund einer
menschenrechtswidrigen Strafrechtsbestimmung!"
Das Europa-Parlament hat erst am 16. März 2000 Österreich - zum
fünftenmal übrigens! - in einer Entschließung aufgefordert, § 209
StGB zu streichen, und zum zweitenmal, alle deswegen inhaftierten
Gewissensgefangenen unverzüglich freizulassen.
Rückfragehinweis: HOSI Wien
Waltraud Riegler
Tel.: (01) 408 06 95-20
Christian Högl
Tel.: 0664-1811038
Kurt Krickler, Generalsekretär
Tel.: 0664-57 67 466.
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF/OTS






