• 16.03.2000, 11:37:15
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  • OTS0141

ÖGB: Angriff der Regierung auf Sozialpartnerschaft

FPÖVP planen Zerstörung des Kollektivvertragsrechts

Wien (GBH/ÖGB) ""Jetzt macht die Regierung ernst mit ihrer Androhung,
in Arbeitszeitfragen die ArbeitnehmerInnen den betrieblichen
Machtverhältnissen auszuliefern"", kritisiert der Bundesvorsitzende
der Gewerkschaft Bau-Holz und ÖGB-Vizepräsident, Johann Driemer. ++++

Noch sei das Arbeitszeitrecht durch die drei Ebenen ""Gesetz"",
Kollektivvertrag"" und ""Betriebs- bzw. Einzelvereinbarung""
gekennzeichnet. Gerade die kollektivvertragliche Ebene sichert einen
branchengerechten Ausgleich zwischen Arbeitgebern und
ArbeitnehmerInnen und schafft gleichberechtigte
Wettbewerbsbedingungen.

Die Gewerkschaft Bau-Holz ist stets offensiv und konstruktiv an diese
Fragen herangegangen. Mit dem Jahresbeschäftigungsmodell für die
Bauwirtschaft und die Arbeitszeitregelung für die Holz verarbeitende
Industrie sowie jene für das Kunststoff verarbeitende Gewerbe hat die
Gewerkschaft höchste wirtschafts- und sozialpolitische Kompetenz
gezeigt. ""Ohne einen solchen branchenspezifischen Rahmen für
Arbeitszeitregelungen durch Kollektivverträge würden
ArbeitnehmerInnen gänzlich der betrieblichen Willkür ausgeliefert.

Das vom Wirtschaftsminister vor kurzem angekündigte allgemeine
Rahmengesetz zerstört zum einen das Kollektivvertragsrecht, zum
anderen werden branchenspezifische Gegebenheiten nicht mehr
berücksichtigt. Damit versucht die Regierung eindeutig die
Sozialpartnerschaft und somit die Kollektivvertragsgemeinschaft
auszuhebeln"", ist Vorsitzender Driemer empört.

Zusätzlich verschärft wird diese Situation durch das FPÖVP-Vorhaben
einer Umgestaltung der Arbeitsinspektorate in ein
wirtschaftsabhängiges Instrumentarium ohne jegliche
Kontrollmöglichkeiten. ""So werden Horrormethoden auf dem
Arbeitsmarkt eingeführt"", wirft Gewerkschaft Bau-Holz Vorsitzender
Driemer der Bundesregierung vor.

ÖGB, 16. März 2000 Nr. 161

Rückfragehinweis: Gewerkschaft Bau-Holz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Otto Morawek
Tel.: 01/401 47/246 Dw.

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