• 16.03.2000, 11:14:27
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  • OTS0121

TELEKOM AUSTRIA: UTA mit Exekutionsanträgen gescheitert

TELEKOM AUSTRIA erhält Exekutionsstrafen rückerstattet und UTA muß Prozeßkosten refundieren

Wien (OTS) - TELEKOM AUSTRIA hält sich an Gerichtsentscheid: Noch
am 7. Februar dieses Jahres behauptete die UTA in einer
Presseaussendung: "Telekom Austria hält sich nicht an
Gerichtsentscheid ... und muß dafür Strafe zahlen". Nun hat die
TELEKOM AUSTRIA im Rekurs gegen die Exekutionsbeschlüsse, die von der
UTA erwirkt worden waren, Recht erhalten und bekommt die bezahlten
Geldstrafen zurück. Darüber hinaus muß der Netzbetreiber UTA der
TELEKOM AUSTRIA die angelaufenen Prozeßkosten erstatten.

Der Netzbetreiber UTA hatte im September 1999 eine einstweilige
Verfügung gegen die TELEKOM AUSTRIA wegen Bewerbung von Tarifen, "die
signifikant unter den tatsächlich verrechneten" liegen würden,
erwirkt und zugleich Exkutionsanträge gegen die TELEKOM AUSTRIA
gestellt. Das Rechtmittelgericht (Landesgericht für Zivilrechtssachen
Wien) ist in seiner nun vorliegenden Entscheidung jedoch der Meinung
der TELEKOM AUSTRIA gefolgt, daß die von der UTA beantragten
Exekutionen unzulässig sind. Damit ist klargestellt, daß die von der
UTA behauptete Nichtbefolgung gerichtlicher Aufforderungen durch die
TELEKOM AUSTRIA nicht zutreffend ist. Die TELEKOM AUSTRIA erhält die
bezahlten Geldstrafen zurückerstattet und für die auf Seiten der
TELEKOM AUSTRIA angelaufenen Prozeßkosten muß nun der Netzbetreiber
UTA aufkommen.

Rückfragehinweis: Telekom Austria Pressestelle
Tel.: 059 059 1/ 19901

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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