- 14.03.2000, 10:18:30
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- OTS0071
De facto Beibehaltung der Getränkesteuer wird abgelehnt!
Getränkehersteller strikt gegen zehn-prozentigen Zuschlag zur Mehrwertsteuer auf alkoholische Getränke
Wien(PWK) Österreichs Getränkehersteller lehnen den Vorschlag zur de
facto Beibehaltung der Getränkesteuer strikt ab. "Der Städte- und
Gemeindebund fordert als Ersatz für die Getränkesteuer einen
10-prozentigen Zuschlag zur Mehrwertsteuer auf alkoholische Getränke.
Die österreichische Brauwirtschaft lehnt das vehement ab.", so Mag.
Leopold Wurstbauer, Geschäftsführer des Verbandes der Brauereien
Österreichs, und nennt dafür wesentliche Gründe:
1. Mit diesem Vorschlag würde die Getränkesteuer in abgeänderter
Form, aber de facto in gleicher Höhe weiterbestehen und damit die
steuerliche Diskriminierung, so wie sie vor dem Erkenntnis des EuGH
bestand, fortgeführt werden.
2. Für alle in der Lieferkette von alkoholischen Getränken
beteiligten Unternehmen würde das zu einem erheblichen
administrativen Mehraufwand führen, was ebenfalls abzulehnen ist.
Das Ziel aus der Sicht der österreichischen Brauwirtschaft sowie der
gesamten heimischen Getränkewirtschaft ist es, die steuerliche
Diskriminierung der Getränke zu beseitigen oder zumindest maßgeblich
zu reduzieren. Dies erfordert die völlige Beseitigung der
Getränkesteuer, sowohl bei den alkoholischen als auch bei den
alkoholfreien Getränken. Die vom Städte- und Gemeindebund
vorgeschlagene Form der Getränkesteuer würde für Hersteller und
Handel weiterhin einen massiven Kaufkraftabfluss und somit
Absatzverluste im Inland bedeuten. Nicht zuletzt aus diesem Grund
wird der Vorschlag strikt abgelehnt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass mit der bevorstehenden
Euro-Umstellung Preisunterschiede zwischen Österreich und den
Nachbarländern noch transparenter werden und somit zunehmende
Einkäufe im Ausland bewirken würde.
Die österreichische Brauwirtschaft sowie auch die Hersteller von
alkoholfreien Getränken fordern seit Jahren gleiche
Wettbewerbsbedingungen mit ihren Mitbewerbern in Deutschland. Aufgabe
der Politik muss es sein, dies endlich herbeizuführen.
"Die Ergebnisse einer Meinungsumfrage, deren Fragestellung bzw.
Intention uns als etwas fraglich erscheint, als Basis für eine
Ersatzregelung zur Getränkesteuer heranzuziehen, ist ja wohl eine
mehr als fragwürdige Vorgangsweise. Das Steueraufkommen aus der
Getränkesteuer beträgt laut Städte- und Gemeindebund im übrigen nur 3
Prozent der Gemeindebudgets. Kein Verbraucher wird verstehen, weshalb
er fehlenden Sparwillen der Gemeinden mit unfair hohen
Getränkepreisen finanzieren soll", so Wurstbauer abschließend. (RH)
Rückfragehinweis: Verband der Brauereien Österreichs
Tel: 01/713 15 05
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