- 07.02.2000, 12:00:07
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- OTS0108
Telekom Austria hält sich nicht an Gerichtsentscheid
Die Telekom Austria wirbt weiterhin fälschlich mit "durchschnittlichen Minutentarifen" und muß dafür Strafe zahlen
Wien (OTS) - Die Telekom Austria hält sich nicht an die vom Wiener
Handelsgericht im Herbst vergangenen Jahres erlassene einstweilige
Verfügung, mit der der Telekom Austria verboten wird, mit ihren
Tarifen zu werben, wenn sie nicht gleichzeitig darauf hinweist, daß
die angegebenen Tarife aufgrund der Impulsabrechnung der Telekom
Austria signifikant unter den tatsächlich verrechneten Tarifen
liegen. UTA hat daher gegen die TA bereits mehrfach Exekution
geführt. "Sollte die Telekom Austria diese für die Konsumenten
irreführende Tarifwerbung nicht unterlassen, werden wir auch
weiterhin Exekutionen beantragen", heißt es dazu seitens UTA in einer
Aussendung.
"Mit Unverständnis" reagiert UTA Telekom AG, Österreichs führender
alternativer Festnetzanbieter, auf die weiterhin geübte Praxis der
Telekom Austria, den Konsumenten trotz einstweiliger gerichtlicher
Verfügung nicht reinen Wein bezüglich der Telefonie-Tarife
einzuschenken. "Wir können überhaupt nicht verstehen, warum die TA
die Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes nicht akzeptiert und
die Kunden nicht in der gebotenen Deutlichkeit über die wahren Kosten
des Telefonierens informiert", unterstreicht ein UTA-Sprecher in der
Aussendung. UTA hat seit 26. November vergangenen Jahres insgesamt
bereits neun Anträge auf Exekution gestellt, gegen die Telekom
Austria wurden bereits Strafen in der Höhe von rund 300.000 Schilling
verhängt. Die vom Gericht untersagte Werbepraxis hat die Telekom
dennoch nicht eingestellt und wirbt in ihrem aktuellen Katalog
weiterhin mit ihren Tarifen, ohne dazuzusagen, daß die Kunden wegen
der Impulsabrechnung in Wahrheit je nach Gesprächsdauer signifikant
mehr bezahlen müssen, als in den Minutentarifen angegeben.
UTA bietet den Kunden Telefonie österreichweit um einheitlich 88
Groschen pro Minute an und rechnet sekundengenau ab, während die
Konsumenten bei der Telekom wegen der Impulsabrechnung in jedem Fall
immer einen vollen Impuls bezahlen müssen, auch wenn ein Gespräch nur
wenige Sekunden dauert.
Rückfragehinweis: UTA Communications,
Klaus Puchleitner,
Tel.: (01) 9009-3030
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