- 04.02.2000, 17:01:14
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- OTS0281
Wiener Landtag (7)=
Ehrenzeichengesetz
Wien, (OTS) Im Zusammenhang mit einer Änderung des Wiener
Ehrenzeichengesetzes, die von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ)
eingebracht wurde, stellte GR Marco Smoliner (LIF) einen
Beschlussantrag, Strafandrohungen bei nicht bestimmungskonformem
Tragen von Auszeichnungen abzuschaffen.
LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP) sprach sich für den Schutz der
Symbole der Bundeshauptstadt aus. Allerdings solle, so ein
Abänderungsantrag von Karl, der bisher vorgesehene Primärarrest
gestrichen werden, es könne jedoch Geldstrafen geben.
LAbg. Dr. Helmut Günther (FPÖ) sprach sich ebenfalls gegen
die Primärarrestandrohung aus, bei wiederholten Vergehen solle das
Ehrenzeichen eingezogen werden können.
Abstimmung: Die Gesetzesvorlage und der Abänderungsantrag der
ÖVP wurden mehrheitlich angenommen, der Beschlussantrag der
Liberalen blieb in der Minderheit.
Änderung des Krankenanstaltengesetzes
Zur von StR. Dr. Sepp Rieder (SPÖ) beantragten Änderung des
Krankenanstaltengesetzes stellte LAbg. Mag. Alexandra Bolena (LIF)
fest, dass die Patienteninformation zur Vergleichbarkeit von
Leistungen verbessert werden müsse. Weiters kritisierte sie den im
Regierungsentwurf von ÖVP und FPÖ vorgesehenen Selbstbehalt für
Krankenversicherte.
LAbg. Susanne Jerusalem (G) sagte ebenfalls, sie vermisse
ausreichende Informationen. Weiters forderte sie eine bessere
psychiatrische Betreuung von Patienten bei Spitalsaufenthalten und
die Finanzierung von Hospizbetten über die Sozialversicherung.
LAbg. Dr. Johannes Hahn (ÖVP) wies auf die Verbesserungen im
Bezug auf die Begleitung von Kindern in Spitälern hin. Die
Spitalsplanung müsse noch mehr strukturiert werden, generell
sollte ein Mehr an ambulanter Versorgung Spitalsaufenthalte
teilweise ersetzen.
StR. Karin Landauer (FPÖ) meinte, sie erkenne in der Novelle
keine substanziellen Verbesserungen für die Patienten, es gebe zu
wenig Patientenrechte, keine Übergangsbetten vom Akut- zum
Pflegefall und zu wenig extramurale Betreuung. Bezüglich der
Organentnahme müsse es eine Informationspflicht für Angehörige
geben.
Dem widersprach StR. Dr. Sepp Rieder (SPÖ) in seinem
Schlusswort, da damit etwa Eltern von verstorbenen Kindern
zusätzlich zur Todesnachricht eine ungeheure psychologische
Belastung aufgehalst würde. Generell wies Rieder auf die
Verbesserungen hin, die die Novelle gebracht habe.
Abstimmung: In erster und zweiter Lesung mehrheitlich
angenommen. (Forts.) gab/vo
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:
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