- 04.02.2000, 08:49:01
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Ausdehnung der neuen EU-Geldwäsche-Richtlinie verfehlt das Ziel
Schmuck- und Antiquitätenhandel lehnen die EU-Vorschläge nachdrücklich ab: Das bringt neue bürokratische Belastungen
Wien (PWK) - "Geldwäsche ist die Anlage oder Transaktion von
Geldern krimineller Herkunft mit dem Ziel, diese Herkunft zu
verschleiern", betont Bundesgremialvorsteher Karl Mayrhofer und
folgert, dass aus diesem Grunde die Einbeziehung der Juweliere in die
geplante neue Geldwäsche-Richtlinie völlig am Ziel vorbeigehe, da
mindestens 95% der Geschäftstätigkeiten ihrer Natur nach nicht zu
einer Geldwäsche geeignet seien, sondern nur zur Anschaffung von
Gütern dienen, die im Eigentum des Erwerbers bleiben. Für diese Fälle
nun eine verwaltungsbürokratische Hürde einzuziehen, bedeutet nicht
nur eine Mehrbelastung der ohnehin schon bis an die Grenze ihrer
Leistungsfähigkeit ausgereizten Unternehmer, sondern auch eine
Verunsicherung aller seriösen Käufer, die schon aus Tradition
gegenüber der allumfassenden Transparenz des gläsernen Staatswesens
eine natürliche Skepsis haben. Es gilt zu befürchten, so Mayrhofer,
dass dieses Gesetzesvorhaben, sollte es in der vorliegenden Form
umgesetzt werden, einen massiven Rückgang der Umsätze und ein
Abfließen von Kaufkraft in Drittstaaten nach sich ziehen würde.
Rudolf Otto, Bundesgremialvorsteher-Stellvertreter und Sprecher des
Kunst- und Antiquitätenhandels, bekräftigt dies und führt weiter aus,
dass Kunst und Kultur schon deswegen kein klassisches Instrument zur
Geldwäsche darstellt, weil mit illegal erworbenen Geld angeschaffte
Exponate wieder verkauft werden müssen, um "gewaschenes" Geld
zurückzuerhalten. Dies ist aber nicht so einfach. Hochpreisige
Objekte sind nämlich entsprechend bekannt und billigere Stücke
müssten dann schon in großer Zahl mit Lastkraftwagen vorgeführt
werden um größere Geldbeträge zu waschen. Dies alles ist aber in der
Praxis völlig irrelevant.
Sowohl Mayrhofer wie auch Otto sind sich darin einig, dass wenn schon
der Wille des EU-Parlaments eine Einbeziehung der beiden Branchen in
die neue Geldwäsche-RL nach sich zieht, dass wenigstens der
Grenzbetrag, ab dem Aufzeichnungen zu erfolgen haben, nicht bei ca
200.000 ATS, sondern bei 1 Million ATS angesetzt wird. Damit könnte
zumindest das Schlimmste verhindert werden und das Ziel der
Geldwäsche-RL würde eher erreicht als beim jetzigen Vorschlag. (RH)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
BGr Schmuckhandel
Mag. Johann Varga
Tel.: (01) 50105-3331
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