• 01.02.2000, 12:49:51
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  • OTS0147

Kommuniqué Ministerrat 126. Sitzung=

Wien (OTS) - Unter Vorsitz des Bundeskanzlers fand heute im
Bundeskanzleramt, Ministerratssaal, die 126. Sitzung des Ministerrats
statt.

Laut Mitteilung des Ministerratsdienstes hat der Ministerrat u.a.
folgenden Berichten und Anträgen zugestimmt und folgende Berichte
zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Ministerrat nahm den Bericht des Bundeskanzlers betreffend
Publizistikförderung I, Feststellung der Förderungswürdigkeit und
Zuweisung von Grundbeträgen für das Finanzjahr 2000 zur Kenntnis.

Die im Nationalrat vertretenen und zur Namhaftmachung berechtigten
politischen Parteien haben für das Finanzjahr 2000 folgende
Rechtsträger als die von ihnen bestimmten Förderungswerber gemäß § 1
Abs. 1 T 3 des Bundesgesetzes über die Förderung politischer
Bildungsarbeit und Publizistik 1994, BGBl. Nr. 369, idF BGBl. I Nr.
130/1997, bezeichnet:

Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ): "Dr. Karl
Renner-Institut"; Österreichische Volkspartei (ÖVP): "Vereinigung für
politische Bildung"; Die Freiheitlichen (F): "Freiheitliches
Bildungswerk"; Grüne Alternative (Grüne): "Grüne Bildungswerkstatt".

Es obliegt nunmehr der Bundesregierung, gemäß § 3 Abs. 1 leg. cit.
die Förderungswürdigkeit dieser Rechtsträger festzustellen und -
entsprechend der bisherigen Praxis der Förderung der
staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien - die
Zuweisung der Grundbeträge für das Finanzjahr 2000 an die
förderungswürdigen Rechtsträger zu veranlassen. Der jedem
förderungswürdigen Rechtsträger zuzuweisende Grundbetrag ist gemäß S
2 Abs. 2 leg. cit. entsprechend" dem Jahresbruttobezug von fünf
Ordentlichen Universitäts(Hochschul)professoren der 8. Gehaltsstufe
sowie sieben Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe b,
Entlohnungsstufe 17, jeweils einschließlich Sonderzahlungen" zu
berechnen.

Demgemäß beträgt der jedem förderungswürdigen Rechtsträger für das
Finanzjahr 2000 zuzuweisende Grundbetrag S 7,392.308,--.

Der Ministerrat nahm den Bericht des Bundesministers für Finanzen
betreffend Übertragung des Bundesanteils an der
Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Ges.m.b.H. zur Kenntnis.

Gemäß § 1 des Bundesgesetzes betreffend die Übertragung des
Bundesanteils an der Olympia-Eissportzentrum Ges.m.b.H. sowie
Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen, BGBl. I Nr. 144/1999,
wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Geschäftsanteil
des Bundes an der Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Ges.m.b.H. im
Nominale von 10,4 Mio. S unentgeltlich an das Land Tirol und die
Stadt Innsbruck zu übertragen. Die Bundesregierung hat in der 107.
Sitzung des Ministerrates am 7. September 1999 dem
Privatisierungskonzept sowie dem Zuschlag an das Land Tirol (30% der
Anteilsrechte des Bundes) und an die Stadt Innsbruck (10% der
Anteilsrechte de Bundes) zugestimmt, womit das Land Tirol und die
Stadt Innsbruck in Hinkunft zu je 50% an der Olympia-Eissportzentrum
Innsbruck Ges.m.b.H. beteiligt sein werden.

Rückfragehinweis: Bundeskanzleramt/Bundespressedienst

Mag. Gerd Millmann-Pichler
Tel.: (01) 531 15/4152

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