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Verzetnitsch: "Schluss mit Verunsicherung"

Pensionen können keine Arbeitsmarktprobleme lösen

Wien (ÖGB). ”Die durch die aktuelle Frühpensionsdebatte ausgelöste Verunsicherung löst keine Budget-, Beschäftigungs- und Pensionsfinanzierungsprobleme”, erklärte ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch am Freitag. Er warnt vor dem Versuch, alleine mit den Pensionen aktuelle Budget- und Arbeitsmarktprobleme zu lösen. Stattdessen fordert der ÖGB ein ausgewogenes und sozial gerechtes Gesamtpaket.++++

”Budgetprobleme lassen sich nicht mit einer Einzelmaßnahme beseitigen”, erklärt Verzetnitsch. Dazu bedürfe es eines umfassenden Gesamtpaketes. ”Der Plan, das gesetzliche Pensionsalter von 55 bzw. 60 Jahren hinaufzusetzen, sichert für ältere ArbeitnehmerInnen keinen einzigen Arbeitsplatz und ist daher ungeeignet”, betont der ÖGB-Präsident.

Schon seit Jahren warnt der ÖGB vor dem Trend ”zu alt für die Arbeit, zu jung für die Pension”. Daher hat der ÖGB gemeinsam mit den Sozialpartnern bereits vor einem Jahr den ”Pakt für Ältere ArbeitnehmerInnen” ausgearbeitet. ”Dieser muss endlich mit Leben erfüllt werden”, fordert Verzetnitsch. ”Der ÖGB hat seinen Beitrag dazu geleistet und ist jederzeit zu Weiterentwicklungen bereit. Nun müssen aber endlich auch Unternehmer und Politik ihren Teil dazu beitragen”, verlangt Verzetnitsch.

Zwiti: ÖGB-Forderungen

Der ÖGB-Präsident weist auf eine Reihe wirtschafts- und sozialpolitischer Handlungsspielräume hin, um die Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung positiv zu beeinflussen und deren Leistungsniveau zu erhalten. Dazu zählen:
eine insgesamt höhere Erwerbsbeteiligung (spezifisch auch für ältere ArbeitnehmerInnen),
die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Versicherten, um den Neuzugang von Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu senken,

neue Formen der Beitragsgestaltung und angemessene Bundesbeiträge sowie
eine Anhebung des faktischen Pensionsanfallsalters.

Daher müssen:
Möglichkeiten und Anreize zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor und nach dem individuellen Eintritt des (gesetzlichen) Pensionsalters (z.B. Gleitpension, Altersteilzeit, altersgerechte Arbeitsplätze) genützt und weiterentwickelt werden;
Schwerpunkte auf eine präventiv ausgerichtete Gesundheitspolitik insbesondere im Bereich der Arbeitswelt gelegt werden, welche ebenfalls zur Senkung des durchschnittlichen Pensionszugangsalters beitragen wird.
Auf Grund höherer Finanzierungserfordernisse muss eine sukzessive ”Umbasierung" der Dienstgeberbeiträge von der Lohnsumme auf die betriebliche Wertschöpfung (Lohnsumme, Gewinne und Abschreibungen) angestrengt werden. Diese Umstellung führt zu einer der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen entsprechenden Beitragsbelastung.

Gemeinsam mit der Wertschöpfungsabgabe, einer effektiven Beschäftigungspolitik und den bereits eingeleiteten leistungsrechtlichen Maßnahmen wird die Pensionsversicherung ohne Verschlechterungen des Leistungsniveaus finanzierbar bleiben.

Zwiti: ÖGB fordert
Beitragsgerechtigkeit und Finanzierbarkeit

Der Bundesbeitrag ist derzeit höchst ungleich auf die einzelnen berufsständischen Pensionsversicherungen verteilt. Sein Anteil an den Gesamtaufwendungen in der Pensionsversicherung der Selbstständigen beträgt derzeit rund 43 Prozent, bei den Bauern 75 Prozent. Im Bereich des ASVG erreichte er 1998 17 Prozent. Ziel des ÖGB ist die Festsetzung von Beitragssätzen in den Selbstständigen-Pensionsversicherungen, die einem Bundesbeitrag im Ausmaß von einem Drittel der Gesamtaufwendungen entsprechen.

Die Finanzierung von Ersatzzeiten wie etwa Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit, Präsenz- und Zivildienst muss im Sinne der Kostenwahrheit ausgewogener erfolgen.

Verzetnitsch abschließend: ”Das Budget ist eine Gesamtheit und nicht ausschließlich auf die Pensionsfragen zu begrenzen. Um das Budgetproblem zu lösen, erwarte ich mir ein ausgewogenes Gesamtpaket. Wir GewerkschafterInnen fordern eine stabile Regierung, die die positive Wirtschaftslage nützt, die Anliegen der österreichischen Bevölkerung - vor allem der ArbeitnehmerInnen - respektiert und Zukunftsprojekte vorlegt.” (kr)

ÖGB, 14. Jänner 2000 Nr. 11

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