Gebert: Ein Fluglärmgesetz für Österreich - dritte Piste Schwechat entbehrlich
Mitentscheidungsrecht von Anrainergemeinden muss künftig möglich sein
St. Pölten, (SPI) - "Ein Fluglärmgesetz nach dem Muster der Bundesrepublik Deutschland für Österreich", fordert der Schwechater SP-LAbg. Richard Gebert. "Weiters ist die derzeitige Fassung des Luftfahrtgesetzes nicht mehr zeitgemäß und hat für Gemeinden und Anrainer teils gravierende Nachteile. Anrainergemeinden haben bei Ausbauvorhaben von Flugplätzen im Rahmen des Luftfahrtgesetzes lediglich ein Anhörungsrecht, jedoch kein Mitspracherecht. Im Raum Schwechat stellt das für die betroffenen Gemeinden schon lange ein großes Problem dar. Aber auch wo anders in NÖ, wie beispielsweise in Wiener Neustadt, gibt es diese Schwierigkeiten. Deswegen fordern einige betroffenen Gemeinden, wie Schwechat, Schwadorf, Zwölfaxing oder Wiener Neustadt, dass das Anhörungsrecht in ein Mitspracherecht umgewandelt wird. Aufgrund der vorliegenden Resolutionen dieser Gemeinden werde ich bei einer der nächsten Landtagssitzungen einen entsprechenden Antrag einbringen, der die NÖ Landesregierung auffordert, für die Änderung des Luftfahrtgesetzes - im Hinblick auf die Parteienstellung für Gemeinden - einzutreten", kündigt LAbg. Gebert an.****
Außerdem müsste es im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat zusätzlich zu einem eigenen "Fluglärmgesetz" bzw. zu einer Verschärfung der Zivilflugzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung (ZLVO) im Interesse der betroffenen Bevölkerung kommen. In dieser Regelung wären Lärmschutzzonen, Sanktionen für die Nichteinhaltung des unerlaubten Überfliegens von Siedlungsgebiet, sowie die Verpflichtung von entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen und Entschädigungen durch den Flughafenbetreiber sowie Nachtflugbeschränkungen zu verankern", so SPNÖ-Luftverkehrssprecher weiter.
"Auch im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Errichtung einer dritten Piste ist die Stellung der Gemeinden klar und zu unterstützen. Die prognostizierten Passagierzahlen untermauern, dass der Flughafen Wien-Schwechat zwar weiter ausgebaut werden muss - dies betrifft aber vor allem die Terminals und die anderen Hochbaueinrichtungen. Die derzeitige Kapazität des Ankunftsterminals erreicht nämlich heute schon seine Kapazitätsgrenzen. Daher sind die Errichtung des Pier Nord-Ost und entsprechender Vorfeldeinrichtungen, die auch im Masterplan 2015 vorgesehen sind, im Bauprogramm für die nächsten Jahre fixer Bestandteil. Mit diesen Ausbaumaßnahmen und mittels der bereits teilweise durchgeführten Optimierung der Pistensysteme kann die An- und Abflugskapazität um bis zu 30 % erhöht werden. Die Notwendigkeit der Errichtung einer dritten Piste ist daher weder aus technisch-organisatorischen, noch aus wirtschaftlichen Überlegungen gegeben. Die anderen genannten Maßnahmen sind viel wichtiger und sichern damit auch international den Flugverkehrsstandort Schwechat", so LAbg. Richard Gebert abschließend.
(Schluss) fa/sa
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