Warnung
Wien (OTS) - Die Sektion VI/Bundeskanzleramt gibt bekannt, dass
die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz in
getrochneten Pflaumen
Bezeichnung: "Pflaumen entsteint"
"Götterfrucht"
Verpackung: runde Spankörbchen (Durchmesser: 12 cm,
Höhe: 4 cm) mit durchsichtiger Kunststoffdehnfolie dicht umwickelt;
2 Etiketten
Charge/Los: L 59
Mindesthaltbarkeitsdatum: 30/04/00
Gewicht: Füllgewicht 200 g
Vertreiber: Vienna Nut B.V.
Postbus 84
NL-3454 ZH De Meen
Herkunftsland: USA
eine überhöhte Menge an Benzo(a)pyren nachgewiesen hat und die Ware daher als gesundheitsschädlich im Sinne des § 8 lit.a LMG 1975 beurteilt hat.
Vor dem Verzehr dieses Produktes wird gewarnt.
Das Bundeskanzleramt hat die Lebensmittelpolizei der Bundesländer angewiesen, allfällig noch in Verkehr befindliche Produkte zu beschlagnahmen.
Diese Warnung besagt nicht, dass die Gesundheitsschädlichkeit der Ware vom Vertreiber verursacht worden ist.
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Rückfragen & Kontakt:
BM für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz, DI Artner
Tel.: (01) 711 72 - 4464