Start für die Vorbereitungen zu Wirtschaftskammerwahlen am 25., 27. und 28. März 2000
Neues Wahlrecht der Wirtschaftskammern macht Wählen für die Mitglieder noch einfacher
SALZBURG (HKS), 13. 1. 2000. Am Samstag, 25. März (8.00 bis 14.00 Uhr), Montag, 27. März (8.00 bis 20.00 Uhr), und Dienstag 28. März 2000 (8.00 bis 20.00 Uhr) finden in Salzburg die Wirtschaftskammerwahlen 2000 statt. Damit wird die
Funktionsperiode 1995 bis 2000 abgeschlossen und erneut eine fünfjährige Funktionsperiode bis 2005 eröffnet. Das neue Wahlrecht sieht eine Reihe von Möglichkeiten und Verbesserungen vor, die das Wählen für die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg noch einfacher und komfortabler machen.
Dies betonten der Vorsitzende der Hauptwahlkommission für die Wirtschaftskammerwahlen 2000, Landesamtsdirektor a. D. Hofrat Dr. Herfrid Hueber, und der Geschäftsführer der Hauptwahlkommission, WK-Direktor-Stv. Dr. Hans Bachleitner, am Donnerstag, 13. 1., in einem Pressegespräch. Gleichzeitig wird am 14. Jänner die Wahlkundmachung in der "Salzburger Wirtschaft" veröffentlicht, womit die Vorbereitungen zu den "Kammerwahlen" offiziell ihren Anfang nehmen. Die Hauptwahlkommission führt die Wahlen durch und leitet den Wahlprozess. Vorsitzende müssen rechtskundige Verwaltungsbeamte sein.
Die Wirtschaftskammerwahlen sind in erster Linie Urwahlen in die
133 Innungen, Gremien, Fachgruppen und Fachvertretungen. Die Salzburger Unternehmerinnen und Unternehmer wählen dabei aus ihren Reihen, je nach Branche und Fachgruppe, ihre fachlichen Interessenvertreter bzw. ihren jeweiligen Fachgruppen-, Innungs-
und Gremialausschuss. Die gewählten Funktionäre vertreten ihre Branche gegenüber der Politik, den anderen Sozialpartnern, der öffentlichen Verwaltung und im Interessenausgleich gegenüber anderen Branchen.
Bei den Wirtschaftskammerwahlen 2000 sind in Salzburg insgesamt
1068 Mandate zu vergeben. Mit Auflage der Wählerlisten am 17. Jänner sind 23.478 Kammermitglieder mit 33.164 Wahlrechten wahlberechtigt. Die genaue Zahl der Wahlberechtigten kann erst
nach dem 27. Jänner 2000, dem Ende der Einspruchsfrist zu den Wählerlisten, bekannt gegeben werden. Die Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Stimme in 89 Wahllokalen im ganzen Bundesland oder per Wahlkarte abgeben. Ausgezählt werden die Stimmen am 29. 3. 2000. Dabei ist besonders zu beachten: Mit einem Endergebnis ist nicht vor 29. 3. 2000, 20.00 Uhr, zu rechnen, da auch die Wahlkarten berücksichtigt bzw. ausgezählt werden müssen, die in anderen Bundesländern abgegeben wurden.
Aktives und passives Wahlrecht, direkte und indirekte Wahl
Von Bedeutung ist die Unterscheidung in aktives und passives Wahlrecht sowie direkte und indirekte Wahl, wie Dr. Hueber ausführte:
Aktiv wahlberechtigt sind die Mitglieder der Fachgruppe (Innung, Gremium) bzw. der Fachvertretung, sofern sie die
Gewerbeberechtigung nicht "ruhend" gemeldet haben. Voraussetzung dafür ist die Eintragung in die Wählerliste der zuständigen Fachgruppe oder Fachvertretung. Die Wählerlisten liegen ab 17. Jänner 2000 bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission der WK Salzburg sowie in der Fachgruppenkanzlei der jeweiligen Fachgruppe und in den Bezirksstellen auf, sowohl in elektronisch erfasster
Form als auch in Papierform. Bis zum 27. Jänner 2000 können Einsprüche wegen der Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich erhoben werden.
Erstmals ist im Wahlrecht der WK vorgesehen, dass "ruhende Mitglieder", also Unternehmer, die ihre Gewerbeberechtigung
"ruhend" gemeldet haben, nicht automatisch in den Wählerlisten aufscheinen. Die "ruhenden" Mitglieder können jedoch bis 27. Jänner die Aufnahme in die Wählerlisten beantragen.
Als Ausschlussgrund vom Wahlrecht gilt, wenn ein
Insolvenzverfahren eröffnet ist oder wenn innerhalb der letzten zwei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Vermögens abgewiesen wurde.
Passiv wahlberechtigt - das ist das Recht, als Funktionär gewählt zu werden - sind alle in der Fachgruppe Wahlberechtigten, die das 19. Lebensjahr vollendet haben und die die Gewerbeberechtigung
aktiv ausüben. Im Falle eines Saisonbetriebes muss die Gewerbeberechtigung in den vergangenen 12 Monaten vor dem Stichtag wenigstens zeitweise ausgeübt worden sein. EU- bzw. EWR-Bürger sind passiv wählbar, auch Bürger jener ausländischen Staaten, bei denen "Gegenseitigkeit" besteht (Kroatien, Slowenien, Ungarn). Direkt gewählt werden die Vertreter in den Fachgruppenausschüssen. Alle weiteren Funktionäre bzw. Organe wie Sektionsleitungen, Fachverbände auf Bundesebene werden indirekt gewählt.
Die Wirtschaftskammerwahlen 2000 stehen in ganz Österreich unter dem Zeichen einer spürbaren Vereinfachung. "Für die Kammermitglieder wurde das Wählen wesentlich erleichtert, unkomplizierter und komfortabler", erläutert der Geschäftsführer der Hauptwahlkommission, Dr. Hans Bachleitner, die Neuerungen im Wahlrecht. Grundsatz bei der Neufassung des Wahlrechtes war, die Ausübung des Wahlrechtes so leicht wie möglich zu gestalten. Folgende Erleichterungen sind neu:
- Günstigere Wahltermine und Öffnungszeiten der Wahllokale.
Die mögliche Dauer der Wahlen wurde auf vier Tage erstreckt
(bisher zwei Tage). In Salzburg wird, wie erwähnt, an drei Tagen gewählt. Der letzte Wahltag ist bundeseinheitlich der Dienstag,
28. März 2000. Den Mitgliedern wird auch durch die Verlängerung der Wahllokalöffnungszeiten auf 20.00 Uhr die Stimmabgabe erleichtert.
- Vertretung auch für Einzelunternehmer möglich.
Bisher konnten nur Gesellschaften bzw. juristische Personen zur Ausübung des aktiven Wahlrechts einen Vertreter bevollmächtigen. Jetzt können auch Einzelunternehmer - die überwiegende Zahl der Mitglieder - einen Bevollmächtigten mit der Stimmabgabe beauftragen.
- Die Vergabe einer Vorzugsstimme ist möglich.
- Die Wahlkarten-Wahl wurde wesentlich erleichtert.
Wahlkarten können künftig bis drei Tage vor der Wahl bei der Hauptwahlkommission angefordert werden (bisher drei Wochen). Erstmals ist auch eine postalische Wahl möglich: Wahlkarten können per Post an die Hauptwahlkommission des jeweiligen Bundeslandes geschickt oder bei einer beliebigen Zweigwahlkommission im ganzen Bundesgebiet abgegeben werden. Briefsendungen müssen aber spätestens am letzten Wahltag einlangen.
- Das Wahlverfahren wurde beschleunigt.
Die Funktionäre der Fachgruppen und der Fachvertretungen werden
wie bisher direkt gewählt. Durch eine Hochrechnung der direkten Wahlen bei allen anderen Wahlen (Sektionsleitungen, Fachverbandsausschüsse) steht das politische Ergebnis auch für Sektionen und Fachverbände fest. Damit können die Wahlen um rund zwei Wochen beschleunigt werden, d. h., die Mandate der Sektionsleitungen können sofort besetzt werden, Sektionsleitungen und Kammervollversammlung werden damit rascher konstituiert.
- Neu geregelt wurde auch die Funktionsperiodenbeschränkung. Verhindert wurden dadurch Umgehungsmöglichkeiten. Eine Wiederwahl ist nur möglich, wenn am Stichtag die Funktion nicht länger als 180 Monate ausgeübt wurde.
Dokumente und Informationen zur Wahl: Fax auf Abruf und im
Internet
Im Unterschied zur Wirtschaftskammerwahl 1995 bieten die neuen Medien eine besondere Servicequalität. Alle notwendigen und wichtigen Dokumente sind ab 13. 1. 2000 sowohl im Fax auf Abruf-Service der Wirtschaftskammer Salzburg (Tel. 01/5035863-9100)
sowie im Internet unter dem Button "Wirtschaftskammerwahlen 2000" http://www.sbg.wk.or.at abrufbar.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
- Einspruch gegen Wählerliste
- Antrag um Aufnahme in die Wählerliste
- Wahlvorschläge
- Unterstützungserklärungen
- Zustimmungserklärungen
- Einverständniserklärungen
- Wahlvollmachten für Einzelunternehmer und Gesellschaften
- sowie Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Diese Vordrucke sind auch bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission in der Wirtschaftskammer Salzburg erhältlich. Weiters wird im Internet veröffentlicht:
- die Wahlkundmachung und
- die Bekanntmachung der Auflage der Wählerlisten.
- Ab 10. März sind weiters die Wahlvorschläge zu den Wahlen in den einzelnen Gremien, Innungen, Fachgruppen und Fachvertretungen im Internet abrufbar. __________________________________________________________________
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
Rückfragen & Kontakt:
Presseabteilung
Tel.: 0662/8888 DW 345
bbauer@sbg.wk.or.at
Wirtschaftskammer Salzburg