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Knirsch: Prüfungsrechte der Volksanwaltschaft ausreichend

Diskussion über erweiterte Befugnisse ist absolut entbehrlich - Selbst Volksanwältin Korosec muss Verfassung respektieren

Wien (OTS) - Mit nachdrücklicher Ablehnung weist heute,
Donnerstag, der Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, Dr. Peter Knirsch, das Ansinnen von Volksanwältin Ingrid Korosec zurück, künftig der Volksanwaltschaft erweiterte Prüfbefugnisse und Kontrollrechte in Justizangelegenheiten zuzugestehen. Präsident Knirsch wörtlich: "Diese willkürlich vom Zaun gebrochene Diskussion ist vollkommen entbehrlich, untergräbt die Rechtssicherheit und die Prinzipien der Verfassung. Profilierungsversuche innerhalb der Volksanwaltschaft dürfen nicht so weit führen, dass der geltende Verfassungsgrundsatz der Gewaltentrennung zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Frage gestellt wird." ****

Präsident Dr. Knirsch findet darüber hinaus das "offensichtliche demokratietheoretische Defizit erstaunlich, das durch derartige Vorschläge auf Kompetenzüberschreitung sichtbar wird". Die österreichische Rechtssprechung genieße einen ausgezeichneten Ruf. Wenn es Handlungsbedarf gebe, dann wohl primär hinsichtlich der Aufklärung über die Verfassungsgrundsätze und den dreistufigen Instanzenzug. "Eine zusätzliche vierte Instanz, wie sie Frau Korosec für die Volksanwaltschaft lukrieren möchte, dürfte nichts anderes als ein durchaus problematischer Alleingang sein - der weder unter den Kollegen in der Volksanwaltschaft noch im Parlament nachhaltige Unterstützung finden wird", betonte Präsident Dr. Knirsch.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer nachdrücklich: "Jeder Versuch, in diesem äußerst sensiblen Bereich eine weitere, externe Kontrollkompetenz einzuführen, wäre ein schwerer Schlag gegen die Unabhängigkeit der Justiz. Mit einem solchen Schritt würde eine der heikelsten Tabu-Zonen für mögliche politisch motivierte Einflussnahmen fallen - eine Maßnahme, die kaum ernst zu nehmende Befürworter finden wird".

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Präsident Dr. Peter Knirsch
(01) 513 85 95 - Kanzlei

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