LGBl mit Entschädigung für Dienstrechtssenat
Wien, (OTS) Eine Verordnung der Wiener Landesregierung, mit
der die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Dienstrechtssenats festgesetzt wird, ist im Landesgesetzblatt Nr. 52/1999 kundgemacht worden. Dem Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter gebührt für die Teilnahme an Sitzungen des Senats zur Abgeltung des Zeit-und Arbeitsaufwandes eine Vergütung von 440 ATS pro Stunde, mindestens jedoch 1.300 ATS. Die Entschädigung für die übrigen Mitglieder entspricht dem Überstundenzuschlag, der für sie besoldungsrechtlich (nach Einstufung) vorgesehen ist, darf aber maximal den für Beamte der Dienstklasse VII geltenden Überstundensatz erreichen.
Das Landesgesetzblatt LGBl mit dem Text der Verordnung erhält man gegen Bezahlung auf folgenden Wegen:
o Das LGBl kann man direkt in der MA 6-Drucksortenstelle der
Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 kaufen o Zusendungen des LGBl sind per Nachnahme über den Presse- und
Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien, Telefon 4000/81026 Durchwahl möglich.
Der jeweils aktuelle Gesetzestext ist außerdem innerhalb von etwa zwei Wochen nach Erscheinen des LGBl in wien.online zu
finden: www.wien.at/mdva/wrivts/
(Schluss) hrs
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
Rückfragen & Kontakt:
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.at
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/