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Probleme bei der Benennung der Gefahrgutbeauftragten gelöst

Wirtschaft konnte praxisgerechte Erlassregelung erreichen

Wien (PWK) - Keinen Grund zur Panik in Zusammenhang mit der
zwischen 1. und 31. Jänner 2000 erforderlichen Benennung der Gefahrgutbeauftragten sieht Roderich Regler, Leiter der Abteilung für Verkehrspolitik der Wirtschaftskammer Österreich. Die wichtigsten offenen Fragen konnten durch Erlässe des Verkehrsministeriums geklärt werden.

Entsprechend einer Protokollerklärung der Europäischen Union benötigen nur jene Betriebe einen Gefahrgutbeauftragten, die Gefahrgut verladen und/oder entladen, sofern sich diese Tätigkeit auf die Beförderungssicherheit auswirkt. Unternehmungen, die das Gefahrgut an seinem endgültigen Bestimmungsort entladen, benötigen somit keinen Gefahrgutbeauftragten. Dies gilt auch, wenn Weiterbeförderungen nur innerbetrieblich erfolgen oder wegen der geringen Mengen von den Gefahrgutvorschriften ausgenommen sind.

Nachdem durch die zeitliche Verzögerung der EU-Vorschriften erst relativ spät im abgelaufenen Jahr mit der Gefahrgutbeauftragten-Schulung begonnen werden konnte, die Gefahrgutbeauftragten jedoch bis 31. Jänner 2000 der Behörde zu nennen sind, hat die Wirtschaftskammer Österreich beim Verkehrsministerium einen praxisgerechten Erlass erreicht. "Demnach haben die Benennungen rechtzeitig bis zum 31. Jänner 2000 zu erfolgen, doch kann die entsprechende Schulungsbescheinigung nachgereicht werden. Es muss lediglich die Anmeldung zu einer Schulungsveranstaltung beigelegt werden, die sodann in der ersten Jahreshälfte 2000 absolviert werden kann", erläutert Roderich Regler. Damit konnte verhindert werden, dass Unternehmungen bestraft werden, die bis zum Stichtag noch keinen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten haben.

"Auch die Ausbildungsinhalte wurden eingehend mit der Wirtschaftskammerorganisation abgesprochen, was ein hohes Niveau garantiert", berichtet Regler. Obwohl das Verkehrsressort für die abzulegende Prüfung sehr schwierige Fragen zusammengestellt hat, haben die bisherigen Schulungen gezeigt, dass die Kursteilnehmer zum überwiegenden Teil die Prüfung bestehen.

"Durch die mit dem Verkehrsministerium abgesprochene Übergangsregelung können die befürchteten Probleme vermieden werden", betont Regler abschließend. (Ne)

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Rückfragen & Kontakt:

Verkehrspolitische Abteilung
Dipl.Ing. Roderich Regler
Tel.: (01) 50105-4000

Wirtschaftskammer Österreich

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