• 11.12.1999, 08:00:02
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  • OTS0017

Gebert: UVP-Hearing zur B 301 - Gemeinden bestehen auf Nachbesserungen

Stadt Schwechat geht vor den Verfassungsgerichtshof - Verkehrsschätzungen sind unzulänglich

St. Pölten, (SPI) - "Am kommenden Montag beginnt das Hearing im
Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau der B 301. Von
Montag bis Freitag haben die Gemeinden und die Anrainer die
Möglichkeit, im Rahmen des UVP-Verfahrens Stellungnahmen der ÖSAG und
der Straßenplaner einzuholen sowie eigene Forderungen zu deponieren.
Damit ist für dieses so wichtige Projekt wohl eine entscheidende
Phase erreicht, obgleich die betrübliche Tatsache, dass einige
wichtige Forderungen der Gemeinden, wie beispielsweise die
bergmännische Ausführung bei Schwechat-Rannersdorf, in den Planungen
nicht berücksichtigt wurden, bestehen bleibt", kommentiert der
Schwechater SP-Landtagsabgeordnete Richard Gebert das bevorstehende
UVP-Hearing.****

Derzeit stellt sich die Situation so dar, dass seitens des
Wirtschaftsministeriums nur die "Billigvariante" gewählt wurde. Damit
sehen sich die Anrainer bei Rannersdorf mit einer eklatanten
Verschlechterung ihrer Lebensqualität konfrontiert. Weiters ist in
der zur Beurteilung stehenden ÖSAG-Planung die Errichtung der
geforderten Lärmschutzmaßnahmen nicht enthalten, was in Folge zu
Bauverzögerungen bzw. gar zu einem Wegfall dieser Einrichtungen
führen könnte. Das Projekt stellt sich derzeit als "nacktes
Asphaltband" in der Landschaft dar, den von den Gemeinden geforderten
Begleitmaßnahmen wurde seitens der ÖSAG nicht entsprochen.

Damit ist auch die Entscheidung der Stadt Schwechat sehr
verständlich, die sich entschlossen hat, im Zusammenhang mit den
derzeitigen Planungsdaten vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen.
Schwechat befürchtet anhand der vorliegenden Verkehrsprognosen eine
grobe Fehleinschätzung, da die ÖSAG nur von rund 40.000 Fahrzeugen
täglich ausgeht. Damit wurden weder der regionale Verkehr, noch zu
erwartende Verkehrssteigerungen im Zuge der geplanten Errichtung
einer neuen Donaubrücke östlich von Wien berücksichtigt. "Alles in
allem kann mit diesen fehlenden Daten durchaus von einer Verdoppelung
des angenommenen Verkehrsaufkommens ausgegangen werden", befürchtet
LAbg. Gebert.
"Ich unterstütze die Gemeinde Schwechat und die anderen betroffenen
Gemeinden bei ihren Vorhaben. Letztendlich ist es entscheidend, dass
in einem UVP-Verfahren eine umfassende und vor allem
zukunftsgerichtete Beurteilung eines Projektes durchgeführt wird und
keine reine Momentaufnahme. Damit müssen auch zukünftige und durch
Fachleute prognostizierte Verkehrsströme in die Beurteilung Eingang
finden", so LAbg. Richard Gebert abschließend.
(Schluss) fa

Rückfragehinweis: Landtagsklub der SPÖ NÖ

Tel: 02742/200/2794

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