- 25.11.1999, 14:05:58
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Umweltschutz und Nahversorgung durch Wohnbauförderung=
Wien, (OTS) Neue Förderungen für Wärmeschutz und ein
schnellerer Austausch von alten Bleiwasserrohren, sind die
Kernpunkte der Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes, die heute im
Landtag beschlossen wurde. "Vor allem die Wärmedämmung", so
Wohnbaustadtrat Werner Faymann und ÖVP-Wohnbausprecher Georg
Fuchs, "bringt nicht nur Positives für die Umwelt, sondern auch
deutliche Kosteneinsparungen für die Mieter. Denn die jährliche
Heizkostenersparnis für eine 70 m² Wohnung liegt laut Experten
zwischen 4.000 und 5.000 Schilling."
Der ökologische Standard des Wohnungsneubaus in Wien ist
durch Niedrigenergiehausbauweise, den Einbau von Wasserzählern,
Nutzwasseranlagen, das Nützen von Solarenergie, sowie den Verzicht
auf FCKW-hältige Baumaterialien, internationale Spitze. Nun will
die Koalitionsregierung auch bei der Wohnhaussanierung ökologische
Schwerpunkte setzen. Wohnbaustadtrat Faymann und GR Fuchs: "Durch
Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes und der Bereitstellung von
400 Millionen Schilling pro Jahr, wollen wir ab dem Jahr 2000 in
den Wohnhäusern der 50er, 60er und 70er Jahre, den Wärmeschutz
verbessern. Bisher waren diese Häuser mit vorwiegend Kategorie A
und B Wohnungen von Förderungsmitteln ausgeschlossen. Häuser mit
rund 12.000 Wohnungen sollen jährlich durch diese Maßnahme
zusätzlich mit Wärmeschutzfassaden ausgestattet werden."
Gleichzeitig soll der schnellere Austausch von
Bleiwasserleitungsrohren in den Althäusern unserer Stadt gefördert
werden. Im Rahmen der Stadterneuerung und der Altstadtsanierungen
werden in Wohnhäuser jetzt schon in einem Kostenrahmen von rund öS
40 Mio. jährlich Bleileitungen durch andere Wasserleitungsrohre
ersetzt. Durch verbesserte Information und Beratungstätigkeit der
Stadt soll sich diese Förderung ab sofort vervielfachen.
Ziel ist es, den ökologischen Standard der Wohnhäuser in
unserer Stadt durch Sanierung in einem überschaubaren Zeitraum
deutlich zu verbessern. Vor allem die thermische Sanierung ist
langfristig nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutzprogramm, sondern
bringt den Mietern auch deutliche finanzielle Verbesserungen. Ein
wärmegedämmtes Wohnhaus verbraucht im Durchschnitt mehr als 50 %
weniger Energie für Raumwärme als ein Haus ohne thermische
Fassade. Und hat dadurch deutlich geringere Heizkosten!
Thermisch-Energetische Wohnhaussanierung
Aus der Bauperiode 1945 - 1980 existieren in Wien rund
300.000 Wohnungen in Mehrwohnungsbauten. Da sich die Stadt bisher
mit ihren Förderungen auf die Verbesserung der besonders alten,
schlecht ausgestatteten Wohnhäuser konzentrierte, wurden erst bei
rund 20 % dieser "neueren" Wohnungen Sanierungsmaßnahmen gesetzt.
Für rund 240.000 Wohnungen könnte eine thermische Sanierung
deutliche Verbesserungen bringen. Die Änderung des
Wohnbauförderungsgesetzes ermöglicht auch für Nachkriegsbauten mit
überwiegend Kategorie A und Kategorie B Wohnungen die Förderung
von Wärmeschutzmaßnahmen.
o Das bringt die neue Förderung konkret: bisher konnten
Energiesparfassaden oft nur durch Mietzinserhöhungsverfahren
nach § 18 MRG bzw. § 14 WGG finanziert werden. Durch die
Förderung wird der finanzielle Aufwand der Mieter reduziert.
Damit Verringerung der Gesamtwohnungskosten durch Verringerung
der Heizkosten.
o Umwelt und Klimaschutz: 38 % des österreichischen
Energiebedarfs, wird für Raumwärmebereitstellung aufgewendet.
Viele nach 1945 errichteten Wohnbauten gehören zu den größten
"Energiefressern".
o Beschäftigungsimpulse: Impuls für Bauwirtschaft und
Baunebengewerbe, tendenziell in kleineren und mittleren
Unternehmen.
Wien verbessert die Förderung für Geschäftslokal.
Wir bauen deutlich innerstädtischer! Dies beweist ein
Vergleich der heuer geförderten Neubauten mit jenen von vor
einigen Jahren. Während am Stadtrand zur Schaffung der
Infrastruktur großflächige Geschäftsräume für Supermärkte,
Einkaufsmöglichkeiten, etc. notwendig waren, ist dies natürlich im
innerstädtischen Bereich in diesem Umfang nicht notwendig.
Trotzdem sollen auch da kleinere Geschäftslokale die
Erdgeschoßzonen der neu errichteten Wohnhäuser beleben, sowie
darüber hinaus Impulse für umliegende bereits vorhandene Geschäfte
und Kleingewerbetreibende liefern. Eine Ausweitung der
Wohnbauförderung auf Geschäftslokale soll laut Wohnbaustadtrat
Faymann und Wohnbausprecher Fuchs dieses Ziel nun sicherstellen:
"Wir wollen die Novelle aber auch nutzen", so Wohnbaustadtrat
Faymann, "nicht so kostenaufwändige aber für die Nahversorgung
wichtige Änderungen durchzuführen." Bei Wohnhäusern, die bisher
nach § 15-(Miete oder Eigentum) errichtet wurden, hat die Stadt
zwar die Errichtung der Wohnungen gefördert, die Geschäftslokale
waren jedoch von der Förderung ausgeschlossen und mussten frei
finanziert errichtet und dementsprechend teuer vermietet werden.
Die Vermietung dieser Lokale ist aber nur in extrem attraktiven
Lagen erfolgreich. In der Praxis sind daher die Geschäftslokale
oft aus den Planungen verschwunden - was im Widerspruch zu einer
funktionierenden Nahversorgung steht! Oder die Bauträger sind auf
eine für die Stadt teurere Förderungsschiene ausgewichen (die §
15-Förderung ist für die Stadt die günstigste - damit auch die
Geschäftslokale mitgefördert werden konnten, obwohl die Wohnungen
auch als § 15-Wohnungen leicht verwertbar gewesen wären. Dies
wiederum widerspricht aus Sicht der Stadt jeder wirtschaftlichen
Vernunft! Ab kommendem Jahr werden daher die Bauträger die
Möglichkeit haben, auch Geschäftslokale in § 15-Häusern mit
Förderung zu errichten und damit Mietzinse für Geschäftsräume zu
erzielen, die diese auch verwertbar machen. "Wir werden damit die
Wohnbauförderung in einem wichtigen Punkt nachschärfen, der die
Nahversorgung verbessert und die Wohnqualität der neuen Bewohner
erhöhen soll", so Stadtrat Faymann und Wohnbausprecher Fuchs.
Zur Information: Bei der § 15-Förderung leistet die Stadt
einen Beitrag von 4.000 Schilling (Eigentum) bzw. 5.000 Schilling
(Miete) pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Alle andere
nFörderungsschienen sind für den Förderungsgeber, also die Stadt,
teurer und kosten rund 6.000 Schilling pro Quadratmeter an
Wohnbauförderungsmitteln. (Schluss) wj
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Wolfgang Jansky
Tel.: 4000/81 863
e-mail: jan@gws.magwien.gv.at
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