Volkszählung 2001: Bisher ungenügende gesetzliche Vorbereitung
Wien, (OTS) "Die Städte sind entsetzt, wie viel an gesetzlichen Vorbereitungen für die Volkszählung 2001 noch offen ist", erklärte der Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, Dkfm. Dr. Pramböck, anlässlich einer vom Österreichischen Städtebund gemeinsam mit dem Österreichischen Statistischen Zentralamt durchgeführten Informationsveranstaltung zur Großzählung 2001.
Besonders deutlich ist dies bei der Einrichtung des Zentralen Melderegisters zu sehen. Der Bund ist bei dieser Maßnahme seit dem 1.1.1998 in Verzug, womit eine effiziente und bürgerfreundliche Abwicklung der Volkszählung im Jahr 2001 gefährdet ist, wenn sie registergestützt durchgeführt werden soll.
Weitere Maßnahmen sind ebenfalls nicht oder nicht vollständig abgeklärt, wie z.B.
o die Novelle zum Meldegesetz,
o die Vorgehensweise beim Reklamationsverfahren, wenn mehrere
Gemeinden der Ansicht sind, dass der Hauptwohnsitz bei ihnen liegt,
o die genaue Definition des Begriffes Hauptwohnsitz, sodass die
Bürger gesetzlich abgesicherte Kriterien haben, wo sie sich zählen lassen können,
o die eindeutige Regelung bezüglich der Zählorgane sowie
o die Abgeltung des tatsächlichen Aufwands der Gemeinden.
"All diese Punkte sind dringend abzuklären und bedürfen einer baldigen Lösung, um den Start der Volkszählung 2001 nicht zu gefährden," schloss Pramböck. (Schluss) stä/
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