- 12.10.1999, 10:53:41
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- OTS0089
Sektionsobmänner-Konferenz der Wirtschaftskammer Salzburg empfiehlt Innungen, Gremien und Fachgruppen: Keine Begutachtung von Nachsichts-Ansuchen mehr!
SALZBURG (HKS). Um weiteren Schaden von den betroffenen Unternehmen
und Branchen abzuwehren, haben die Sektionsobleute der sechs
Sektionen der Wirtschaftskammer Salzburg Montag, 11. 10. 1999, den
Innungen, Gremien und Fachgruppen dringend empfohlen, die Abfassung
von Gutachten über Nachsichtsansuchen ab sofort einzustellen.
Innungen, Gremien und Fachgruppen sind selbstständige Körperschaften,
die die jeweiligen Interessen ihrer Branchen vertreten.
Immer wieder ist es in den vergangenen Wochen durch ein bedenkliches
Zusammenspiel von Landesrätin Gabi Burgstaller und einer Zeitung dazu
gekommen, dass ablehnende Gutachten der Fachgruppen (insgesamt nur
15% der Fälle!) veröffentlicht werden, um einerseits politisches
Kapital daraus zu schlagen und andererseits die Wirtschaftskammer
insgesamt als Verhinderer und Blockierer zu diffamieren.
Wirtschaftskammer verhindert nicht, sondern unterstützt
Betriebsgründer!
Derartiges der Wirtschaftskammer Salzburg vorzuhalten, ist absurd:
1998 wurden im Gründer-Service der Wirtschaftskammer Salzburg 1096
Betriebsgründer beraten, im heurigen Jahr waren es allein in den
ersten drei Quartalen nahezu 1000!
Mit Erfolg und großer Nachfrage wickelt die Wirtschaftskammer
Salzburg außerdem seit dem 1. September, dem Datum der offiziellen
Auflage der Antragsformulare für das Neugründungs-Förderungsgesetz,
die dafür notwendige Beratung für ihre zukünftigen Kammermitglieder
und Betriebsgründer ab, damit diese möglichst schnell in den Genuss
der finanziellen Erleichterungen kommen. Seit dem 1. September waren
dies rund 400 Beratungen! Wäre die Wirtschaftskammer Salzburg
wirklich der Verhinderer schlechthin, wie Burgstaller den Eindruck zu
erwecken versucht, dann würden wohl nicht zahllose Betriebsgründer
die Beratungsdienste des Hauses - übrigens mit hohem
Zufriedenheitsgrad! - in Anspruch nehmen.
Diese von Burgstaller betriebene Kampagne gegen die Wirtschaftskammer
ist umso bedauerlicher,
als weder von Burgstaller noch vom veröffentlichendem Medium diese
und andere Fakten jemals anerkannt wurden, ebenso wie der Umstand,
dass 85% aller Nachsichtsansuchen positiv begutachtet werden,
dass die Gutachten noch dazu auf freiwilliger Basis gemacht werden,
da die Gewerbeordnung längst nicht mehr vorsieht, dass die
Stellungnahme der Innungen, Gremien und Fachgruppen verbindlich ist.
Allerdings wird der Eindruck erweckt, die Wirtschaftskammer könnte
den Gewerbeantritt verhindern, was eine Täuschung der Öffentlichkeit
gleichkommt.
Höchst bedauerlich ist es gleichzeitig, dass Landesrätin Burgstaller
nach wie vor geradezu öffentlich dazu aufruft, Nachsichtsansuchen zu
stellen - eine Ohrfeige für Tausende Salzburger, die die
Meisterprüfung absolviert oder den Befähigungsnachweis mit korrekten
Antrittsvoraussetzungen erhalten haben.
Bedenklich ist außerdem die öffentliche Wirkung für die betroffenen
Unternehmer, die dadurch krass geschädigt werden. Dabei wird
gegenüber den Konsumenten der Eindruck erweckt, dass jemand ein
Gewerbe nur aufgrund einer politischen Entscheidung ausüben kann.
Nach wie vor treten die Sektionsobmänner der Wirtschaftskammer
Salzburg auf das Entschiedenste gegen eine Abschaffung der
Meisterprüfung auf kaltem Weg ein, wie es Burgstaller offensichtlich
tut. Nachsichten müssen eine Ausnahme bleiben. Nachsichten auf
politische Weisung darf es nicht geben!
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Salzburg
Presseabteilung
Tel.: 0662/8888 DW 345
bbauer@sbg.wk.or.at
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