- 04.10.1999, 11:18:59
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- OTS0072
Getränkesteuer: Kröll begrüßt Schützenhilfe aus Brüssel
Neben den Gemeinden kommt jetzt auch Republik Österreich unter politischen Handlungsdruck
PWK - Die Europäische Kommission hat die Republik Österreich am
17. September im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens bis 22.
November d.J. um eine begründete Stellungnahme zur österreichischen
Besteuerung auf alkoholische Getränke und die Getränkesteuer-
befreiung für den Ab-Hof-Verkauf aufgefordert. Die Kommission ist der
Ansicht, dass Österreich mit seiner Steuerregelung EU-Recht verletzt
und fordert zu einer Beseitigung dieser rechtlichen "Missstände" auf.
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Weil die Änderung der gesetzlichen Regelung wegen der aktuellen
politischen Situation in Österreich bis zum gewünschten Termin schwer
möglich sein wird, dürfte Österreich von der EU-Kommission beim EuGH
geklagt werden. Neben den Gemeinden kommt damit jetzt auch die
Republik unter politischen Handlungsdruck.
"Das Problem der Getränkebesteuerung ist nun nicht mehr nur eines
der Gemeinden, sondern ganz massiv auch des Bundes. Angesichts des
bevorstehenden Urteiles des EuGH zur Getränkesteuer auf alkoholische
Getränke ergibt sich sowieso auch ohne diese Aufforderung der
Kommission akuter Handlungsbedarf", zeigt sich der Obmann der
Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft, Komm.Rat Hansjörg
Kröll, über die "Schützenhilfe" der EU-Kommission erfreut.
Es zeigt sich wieder einmal, dass die von der Bundessektion
Tourismus eingeschlagene Richtung, auf Abschaffung der
wettbewerbswidrigen und veralteten Getränkesteuer zu drängen,
goldrichtig war. Die Vertreter der Republik müssten eigentlich froh
darüber sein, dass neben dem EuGH die EU-Kommission endlich Klarheit
in die österreichische Getränkebesteuerung bringen und die
Wettbewerbsgleichheit für die österreichischen Wirte wieder
herstellen will", kommentiert Bundessektionsobmann Kröll.
(Schluß) hp
Rückfragehinweis: Bundessektion Tourismus und
Freizeitwirtschaft
Syndikus Dr. Paul Schimka
Tel: 50105 DW 3567
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