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Viele Artenschutzregelungen derzeit ILLEGAL WWF fordert überfällige Anpassung der österreichischen Artenschutzbestimmungen an EU Richtlinien

Wien (OTS) - Der World Wide Fund For Nature (WWF) kritisiert unzureichende gesetzliche Regelungen für seltene Tierarten. Mit dem EU-Beitritt hat sich Österreich verpflichtet die Fauna-Flora-Habitat-und die Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union in nationalen Gesetzen umzusetzen. Passiert ist das bisher nur äußerst lückenhaft. Zahlreiche gefährdete Arten werden in den Naturschutzgesetzen überhaupt nicht erwähnt, andere werden in den Jagdgesetzen geregelt, obwohl sie am Rande des Aussterbens balancieren und wieder andere dürfen in Österreich gejagt werden, obwohl sie in der EU als nicht jagdbar eingestuft sind. Daher sieht der WWF akuten Handlungsbedarf für die Bundesländer. "Die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien darf nicht an der Verantwortungslosigkeit der Länder scheitern", ist Dr. Gerald Dick, Artenschutz-Experte des WWF, empört, "immerhin hat sich Österreich beim EU-Beitritt ja verpflichtet diese Bestimmungen in österreichisches Recht zu übernehmen. Und ganz nebenbei bemerkt, die beiden Richtlinien sind für den Naturschutz fortschrittlicher als alles, was in Österreich an Regelwerk in dieser Hinsicht bisher bestand", fügt Gerald Dick hinzu.

VERSTÖSSE GEGEN FFH-RICHTLINIE

Einfach übersehen!?

Viele Arten, die stark gefährdet sind, werden bisher in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer nicht geregelt, werden damit auch nicht geschützt. Das Ziesel, auf der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere in der unrühmlichen Kategorie "vom Aussterben bedroht" vertreten, hat bisher keinen Eingang in die Naturschutzgesetze der Länder Niederösterreich und Burgenland gefunden. Ist also in den beiden Bundesländern, in denen es die letzten Vorkommen gibt, vollkommen schutzlos. Ähnlich ergeht es dem Feldhamster, der Sumpfschildkröte, der Flußmuschel und einer Reihe von Fischen und Insekten.

Geregelt, aber leider im falschen Gesetz!

Gefährdete Tierarten werden im Naturschutzgesetz geregelt? Weit gefehlt, manche Tierart findet sich im Jagdgesetz wieder. Prominente Vertreter: Bär, Fischotter, Luchs, Wolf und Wildkatze. Sie alle sind zwar derzeit "ganzjährig geschont", wären aber im Naturschutzgesetz wesentlich besser aufgehoben, da Verordnungen zur Schonzeit relativ leichter geändert werden können als Gesetzesbestimmungen. "Zu Schießen gibt es bei diesen Arten noch auf Jahrzehnte nichts," merkt Gerald Dick an. "Nach den EU-Richtlinien müßten für diese hochgefährdeten Arten sogar Natura 2000 Schutzgebiete eingerichtet werden und eine regelmäßige Erfassung der Populationen gegeben sein," unterstreicht Dick die Notwendigkeit einer naturschutzrechtlichen Regelung für Bär & Co.

VERSTÖSSE GEGEN VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE

Ist Ente gleich Ente?

In vier Bundesländern Österreichs schon. In den Jagdgesetzen von Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Tirol und Wien wird der Terminus "Wildente" gebraucht. Die Bezeichnung schließt alle in Österreich vorkommenden 16 Arten ein. Auch hochgefährdete Arten wie Moor-, Spieß- und Knäkente, die dann zu bestimmten Zeiten natürlich genauso geschossen werden dürfen wie die zahlenmäßig stark vorhandene Stockente. Ganz ähnlich ergeht es "Wildgänsen" die Bläßgans wird derzeit illegal gejagt und bei den "Wildtauben", kann die gefährdete Hohltaube in Burgenland, Steiermark, Tirol und Wien gejagt werden.

Für andere Arten hingegen gelten je nach Bundesland unterschiedliche Schonzeiten, die betroffenen Vogelarten sind daher angehalten nicht leichtfertig Bundesländergrenzen zu überfliegen. "Hier fehlt jegliche sachliche Rechtfertigung, warum eine Tierart in einem Bundesland gejagt werden darf, 20 km weit entfernt aber geschont wird", so Gerald Dick.

Zu dieser Rechtsverwirrung kommt noch hinzu, daß einige Arten nach EU-Recht überhaupt nicht bejagt werden dürften, in Österreich aber sehr wohl zum Abschuß freigegeben sind, darunter der Graureiher und der Kolkrabe.

Für den WWF ergibt sich aus all diesen Unzulänglichkeiten nur die Forderung an die Bundesländer endlich die EU-Richtlinien vollinhaltlich in die Landesgesetze zu übernehmen und den Artenschutz ernst zu nehmen. "Denn die EU-Regelungen sind auch dann anzuwenden, wenn sie noch nicht in nationales Recht übernommen wurden. Österreichische Regelungen sind daher illegal, und müssen demnach möglichst rasch repariert werden", fordert Dick die Landesregierungen zum Handeln auf.

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