- 25.08.1999, 10:54:26
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Prammer: Neue Trinkwasserverordnung verbessert Information der Bevölkerung
EU-Trinkwasserrichtlinie sichert hohe Wasserqualität in Österreich
Wien (OTS) - Die Menschen in Österreich haben ein Recht darauf
über die Qualität ihres Trinkwassers bescheid zu wissen. Mit der
neuen Trinkwasserinformationsverordnung wird die Bevölkerung
umfassend über die Zusammensetzung des Trinkwassers informiert,
betont Konsumentenschutzministerin Barbara Prammer. "Damit wir auch
in Zukunft über eine ausgezeichnete Trinkwasserqualität verfügen,
wird außerdem derzeit in Österreich die EU-Trinkwasserrichtlinie
umgesetzt. Mit dieser Verordnung werden spätestens Ende 2000 die
Grenzwerte für einige Schadstoffe verschärft", betont Prammer.
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Mit der neuen
nationalen Trinkwasserinformationsverordnung wissen die
KonsumentInnen, wie gut die Qualität ihres Trinkwassers ist. Die
Wasserversorger müssen in Zukunft alle Wasserabnehmer regelmäßig über
die Zusammensetzung des Trinkwassers verpflichtend informieren. Die
KonsumentInnen erhalten Auskunft über die Werte der für sie
interessanten und gesundheitlich relevanten Stoffe wie Nitrat- und
Pestizidgehalt des Trinkwassers, zeigt die
Konsumentenschutzministerin auf.
Derzeit wird in Österreich außerdem auch die
EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt. Diese Richtlinie wurde unter
Österreichs Präsidentschaft beschlossen und legt in allen 15
EU-Staaten bis spätestens Ende 2000 Mindeststandards für Trinkwasser
fest, betont Prammer.
So wird der Grenzwert für zwei gefährliche Pflanzenschutzmittel
(Heptachlor, Heptachlorepoxid) von 0,1 Mikrogram pro Liter um mehr
als die Hälfte auf 0,03 Mikrogramm gesenkt. Auch für Blei und Arsen
wurde der Grenzwert von bisher 50 Mikrogramm pro Liter auf 10
Mikrogramm pro Liter gesenkt.
Weiters wird der Summengrenzwert für Pestizide auf Vorschlag
Österreichs mit 0,5 Mikrogramm pro Liter festgelegt. Für einzelne
Pestizide bleibt der strenge Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter
aufrecht. "Trinkwasserschutz ist Konsumentenschutz. Die strengen
Grenzwerte sind ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Menschen", so
Prammer weiter.
"Wasser kennt keine Staatsgrenzen. Es ist daher sehr positiv, daß
mit der neuen EU-Richtlinie Mindeststandards für die
Trinkwasserqualität in den EU-Staaten festgelegt werden können",
stellt Prammer abschließend fest.
Rückfragehinweis: BM für FrauenAngelegenheiten und
Verbraucherschutz, Robert Wier
Tel.: 01/711 72/4621
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