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ARBÖ: Beimischungszwang von Biodiesel nicht sinnvoll

Wien (ARBÖ) - Die neue Kraftstoffverordnung des
Umweltministeriums sieht unter anderem vor, daß ab dem 1.10.2000 dem Dieselkraftstoff Biodiesel - das ist aus Rapsöl gewonnener Kraftstoff - beigemischt werden soll. Der ARBÖ sieht in diesem Beimischungszwang eine Vernichtungsaktion von landwirtschaftlichen Produkten und eine Subvention der Kraftfahrer an die
Landwirtschaft. Der ARBÖ erkennt auch aus Umweltgründen bei einer Beimischung von Raps zum Dieselöl keinen ökologischen Vorteil.

ARBÖ-Cheftechniker Dipl.Ing. Diether Wlaka über die wichtigsten Vor- und Nachteile: "Biodiesel hat gegenüber konventionellen mineralischen Kraftstoffen einen Hauptvorteil: Er wird von
Bakterien in sehr kurzer Zeit biologisch abgebaut, kann also Boden und Grundwasser nicht schädigen. Biodiesel wäre sinnvollerweise dort einzusetzen, wo die Gefahr der Bodenverseuchung in erhöhtem Ausmaß besteht, etwa in der Land- und Forstwirtschaft (zum
Beispiel bei Traktoren, landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, Pistenraupen und Kettensägen). Durch eine Vermischung mit Dieselkraftstoff geht dieser Hauptvorteil verloren."

Die anderen Vorteile, wie die Reduktion von Kohlendioxid oder Ruß sind nur von geringer Bedeutung. Durch den notwendigen Düngelmitteleinsatz beim Anbau des Raps entsteht zusätzliches Lachgas, das noch viel stärker als Kohlendioxid zum
Treibhauseffekt beiträgt. Der ARBÖ-Experte weiter: "Wird Biodiesel dem normalen Dieselkraftstoff beigemischt, so geht ein wertvoller Spezialkraftstoff verloren, der besser in reiner Form im Bereich
der Land- und Forstwirtschaft Verwendung finden sollte."

Nach Ansicht des ARBÖ wäre es viel sinnvoller, den Schwefelgehalt in Benzin und Diesel rascher, als in der EU vorgesehen, zu reduzieren. Damit wären neue, besonders schadstoffarme Motorentechnologien möglich. Auch der Rußausstoß bei allen vorhandenen Dieselmotoren könnte damit deutlich gesenkt werden.

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