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Konflikt um Schottergrube fördert rechtliches Wirrwarr zu Tage

Umweltanwalt kritisiert Gesetz

Wien (OTS) - Durch den Konflikt um die Schottergrube am Rande des Nationalparks Donau-Auen wird immer deutlicher, daß die Bergbehörde nach wie vor wie ein "Staat im Staat" agiert und welche unglaublichen rechtspolitischen Mängel das neue MinRoG hat. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof den Genehmigungsbescheid für den Schotterabbau aufgehoben hat, darf laut Mineralrohstoffgesetz (MinroG) längstens ein Jahr ohne Genehmigung weitergebaut werden. Der NÖ Landesumweltanwalt Univ.Prof. Dr. Harald Rossmann dazu: "Diese gesetzliche Regelung ist rechtspolitisch verfehlt und widerspricht in gravierendem Maße den Interessen des Anrainer- und Umweltschutzes." In einem Schreiben an Wirtschaftsminister Farnleitner fordert der WWF den sofortigen Baustop und die umgehende Novellierung des erst kürzlich in Kraft getretenen MinroGs.

In der Schottergrube bei Haslau wird fleißig weitergegraben und das trotz des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes. Dieser hatte den Bescheid wegen "... fundamentaler Verstöße gegen das Verwaltungsverfahren ...." aufgehoben, die Bergbehörde (BH Bruck a.d.L) weigerte sich aber, den Baustop anzuordnen. Sie verwies dabei auf das neue Mineralrohstoff-Gesetz., wonach die Firma ein Jahr lang weiter abbauen darf.

Doch noch ist nicht einmal juristisch einwandfrei geklärt, ob nicht doch das alte Berggesetz hier anzuwenden ist. In diesem Fall müßte der Abbau sofort gestoppt werden. DI Ulrich Eichelmann vom WWF:
"In diesem juristischen Dschungel bleiben Bürgerrechte und Natur auf der Strecke. Deshalb haben wir Wirtschaftsminister Farnleitner in einem Brief aufgefordert, umgehend für klare Verhältnisse zu sorgen und einen Baustop anzuordnen. "Außerdem zeigt sich an dieser Causa, wie halbherzig das Berggesetz novelliert wurde. Von mehr Rechten für die Bürger und die Natur war die Rede, das Gegenteil ist herausgekommen," so DI Ulrich Eichelmann vom WWF und weiter: " Hier hat sich der Gesetzgeber eindeutig der Schotterindustrie gebeugt und gegen die Bürgerinteressen entschieden. Das MinroG ist umgehend zu novellieren."

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